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Achtung, Strahlung Das Radon-Risiko lauert im Keller

Radioaktives Radon kann durch kleinste Ritzen, Fugen, Risse und Spalten in Gebäude eindringen.

Radioaktives Radon kann durch kleinste Ritzen, Fugen, Risse und Spalten in Gebäude eindringen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Ein neues Gesetz will Hausbewohner vor Radon schützen. Das radioaktive Gas kann Lungenkrebs auslösen, wenn es aus dem Boden ins Gebäude eindringt. Eigentümer können bei Neubauten vorsorgen. Im Bestand lässt sich die Konzentration mithilfe der Technik senken.

Seit Kurzem gibt es ein neues Strahlenschutzgesetz. Es tritt bis Jahresende schrittweise in Kraft. Teil des Gesetzes ist der Schutz vor Radon. Dieses radioaktive Gas kann in der Raumluft gesundheitsgefährdende Konzentrationen erreichen. Bauherren und Eigentümer müssen dafür Sorge tragen, dass die Radon-Konzentration sich in Grenzen hält.

Radon steht im Verdacht, Lungenkrebs zu verursachen. Das Gas kommt natürlich im Boden vor. Durch kleinste Ritzen, Fugen, Risse und Spalten kann es in Gebäude eindringen. Die Konzentration wird in Becquerel gemessen. Der im Gesetz verankerte Referenzwert beträgt 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft.

Eindringen des Gases verhindern

Bei einem höheren Wert sind vom Hausbesitzer Schutzmaßnahmen gefordert. Schon bei 100 Becquerel steigt das Krebsrisiko an, weshalb das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter rät, schon bei niedrigeren Werten etwas zu unternehmen.

Experten wie Marc Ellinger, Bausachverständiger aus Bernau im Schwarzwald, setzen unten im Gebäude an. "Radon tritt durch den Keller ein und sammelt sich dort, weil es schwerer ist als Luft", erläutert der Berater des Verbands privater Bauherren. Er empfiehlt, Neubauten vorsorglich mit einer metallkaschierten Abdichtungsbahn auszustatten, um ein Eindringen des Gases zu verhindern.

Bauherren sollten außerdem darauf achten, dass die beaufragte Firma bereits jetzt vorsorglich nach den sogenannten anerkannten Regeln der Technik zu Werke geht. Dies gilt besonders für den Feuchteschutz und die Frischluftzufuhr, weil beides das Anreichern von Radon im Haus begrenzt. Die Regeln der Technik sollten im Bauvertrag vereinbart sein. In Bezug auf Radon werden künftig spezielle Standards festgelegt. "Diese sollten beim Bau herangezogen werden, wenn sich das Grundstück in einem Gebiet mit erhöhtem Radonpotenzial befindet", sagt BfS-Sprecher Jan-Henrik Lauer. Derzeit identifiziert das Bundesamt solche Regionen.

Typische Radon-Gebiete sind Schwarzwald und Erzgebirge, die Sächsische Schweiz, der Bayerische Wald bis hin zu den Alpen, aber auch Teile Thüringens. Die Behörde geht davon aus, dass in diesen Regionen bis zu 20 Prozent der Gebäude den Referenzwert reißen werden. Eigentümern werden dann "Maßnahmen zum radonsicheren Bauen empfohlen", so Lauer.

Konzentration hängt von Bodenbeschaffenheit ab

Zusätzlich können die Bundesländer Radongebiete ausweisen und Auflagen machen. Hausbesitzer und Bauherren zum Beispiel in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt oder Brandenburg müssen damit nur in wenigen Fällen rechnen. Diese Bundesländer weisen so gut wie keine Radon-Belastung auf, während Häusern in Radongebieten gelegentlich Belastungen von mehreren 1000 Becquerel erreichen.

Die Konzentration hängt von der Bodenbeschaffenheit ab. Diese variiert von Grundstück zu Grundstück. Ein Bodengutachten gibt Auskunft. Marc Ellinger rät angehenden Immobilienbesitzern, ein solches Gutachten vor dem Kauf einzuholen, damit sie wissen, ob Radonschutz einzuplanen ist. "Das ist gut für die Gesundheit und wichtig für einen späteren Weiterverkauf." Manchmal geben auch Kommunen Hinweise zur Geologie. Zudem installieren einige Bundesländer Radonbeauftragte, an die sich Eigentümer wenden können.

Im Bestand vertraut das Gesetz auf die Verantwortung der Eigentümer, sich selbst und die Mitbewohner zu schützen. Mieter haben nach Einschätzung des Deutschen Mieterbunds (DMB) so kaum Chancen, Anspruch auf Radon-Schutz bei Vermieter durchzusetzen. Auch aus der Vergangenheit sei ihm kein Fall bekannt, sagt DMB-Sprecher Ulrich Ropertz. Das Vorkommen des Gases berechtige weder zur Mietminderung noch zur Forderung nach Sanierung der Wohnung.

Wie lange und wie oft bin ich im Keller?

Die Belastung festzustellen, erfordert Messungen. Erforderlich ist der Jahresmittelwert, was messen über mehrere Wochen hinweg bedeutet. Ein guter Ort ist der Keller, weil Radon sich dort konzentriert und in der Regel auch dort bleibt. In nicht unterkellerten Häusern wird im Erdgeschoss gemessen. Die Messungen können Hausbesitzer selbst machen. Das BfS gibt im Internet Tipps zu Geräten und Methoden.

Dann steht die Risikobewertung an. "Wie lange wie oft halte ich mich im Keller auf?", sagt Praktiker Ellinger. Wer runtergeht, um Bier oder Kartoffeln zu holen, solle überlegen, ob der Einbau von Schutzvorrichtungen lohnt: "Ins Bier kommt Radon nicht". Anders sehe es in bewohnten Kellern aus: "Im Wohnraum sollte ich Radon nicht haben". Auch nicht am Arbeitsplatz. In Radongebieten sind Arbeitgeber künftig verpflichtet, die Konzentration zu bestimmen und unter den Referenzwert zu senken.

Frische Luft ist das günstigste Mittel zur Abhilfe. Gründlich durchlüften, raten die Experten. Das geht einfach mittels geöffneter Fenster oder mit einer Lüftungsanlage. Diese kostet um die 1000 Euro. Ein unbeheizter Keller kann ebenfalls helfen. Er verhindert, dass warme Luft und mit ihr Radon hoch in die Wohnräume zieht.

Quelle: ntv.de, Monika Hillemacher, dpa

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