Verbraucher aufgepasst Das ändert sich im Februar
31.01.2017, 07:49 Uhr
(Foto: imago/CHROMORANGE)
Auch im Februar 2017 müssen sich Verbraucher auf Änderungen einstellen. Diese Neuregelungen treten zum neuen Monat in Kraft:
Erhöhung der Umzugskostenpauschale
Die Umzugskostenpauschale steigt zum 1. Februar erneut an: Für Singles um 18 auf 764 Euro, für Verheiratete und Lebenspartner um 31 auf 1528 Euro. Für ein Kind steigt die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten von 1882 auf 1926 Euro.
Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten
Gurtpflicht für Rollstuhlnutzer
Zum 1. Februar wird ein Bußgeld fällig, wenn Autofahrer Rollstuhlnutzer befördern und sich nicht an die erweiterte Gurtpflicht halten. Sowohl der Rollstuhl als auch der Nutzer müssen in einem speziellen Rückhaltesystem gesichert sein. Die Regelung gilt seit Juni 2016, wird jedoch erst jetzt geahndet: Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld zwischen 30 und 35 Euro.
Hautcremes
Künftig darf laut Bundesregierung der Konservierungsstoff Methylisothiazolinon, der oft Allergien auslöse, nicht mehr in Hautcremes und Lotionen eingesetzt werden. Das Verbot gelte für sämtliche Kosmetikprodukte, die vom 12. Februar an in den Handel kommen.
Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung
Unternehmen sind ab 1. Februar verpflichtet, Verbraucher darüber zu informieren, ob sie sich an einer Verbraucherstreitbeilegung beteiligen. Dann müssen die Anschrift und die Webseite der Schlichtungsstelle angegeben werden. Online-Händler müssen den Link zur europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zur Verfügung stellen.
Sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer werden neue niedrigschwellige Möglichkeiten der Konfliktbeilegung geschaffen. Verbraucher können bei Streitigkeiten - etwa über Mängel von Produkten oder Dienstleistungen - in einem einfachen, unbürokratischen und für sie regelmäßig kostenfreien Verfahren versuchen, eine Schlichtung zu erreichen. Häufig führt die Schlichtung dann zügig zu einer einvernehmlichen Lösung und erspart den Beteiligten damit den Weg zu den Gerichten.
Gerichtsverfahren und Streitschlichtung - Alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
Quelle: ntv.de, awi/dpa