Ratgeber

Autofahrer aufgepasst Was bei Nebel zu beachten ist

Weil kühle Luft nach unten sinkt, entsteht Nebel meist dicht über dem Boden.

Weil kühle Luft nach unten sinkt, entsteht Nebel meist dicht über dem Boden.

(Foto: dpa)

Der Herbst hat so seine Eigenheiten - unter anderem legt sich der vermehrt auftretende Nebel beschwerend auf das Gemüt. Doch damit nicht genug. Im Straßenverkehr sorgen die tiefhänden Wolken für Gefahr. Diese Regeln gelten für Autofahrer.

Besonders im Herbst und Winter erschwert Nebel die Sicht beim Autofahren. Dabei spricht man von Nebel, wenn die Sicht weniger als einen Kilometer beträgt. Liegt sie hingegen bei mehr als einem Kilometer, herrscht Dunst. Kann man weniger als 200 Meter weit sehen, wird von starkem Nebel gesprochen. Das Wort selbst stammt aus dem Griechischen und bedeutet Wolke. Und tatsächlich handelt es sich bei Nebel um eine Wolke, die Bodenkontakt hat.

So oder so: Nebel kann für alle Verkehrsteilnehmer gefährlich werden. Besonders für Autofahrer gelten dann besondere Vorsichtsmaßnahmen. Allen voran: Tempo drosseln. Wichtig dabei: nicht panisch bremsen, sondern der Verkehrssituation angepasst die Geschwindigkeit verringern.

Zudem gilt es, bei schlechten Lichtverhältnissen mit Abblendlicht zu fahren, ansonsten droht laut Straßenverkehrsordnung ein Bußgeld von 60 Euro. Dies gilt sowohl für Nebel, Regen als auch für Schnee. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 Meter, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden oder sogar langsamer. Denn wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass dieses auch ständig beherrscht wird.

Ist die Sicht durch die entsprechende Witterung stark eingeschränkt, können auch die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Diese sollten allerdings nur genutzt werden, wenn die Sichtweite tatsächlich sehr eingeschränkt ist. Denn auch bei Missbrauch droht ein Bußgeld, da andere Verkehrsteilnehmer ansonsten geblendet werden könnten.

Entgegen der Nebelscheinwerfer darf die Nebelschlussleuchte ausschließlich bei Nebel eingeschaltet werden. Allerdings auch nur dann, wenn die Sicht unter 50 Metern liegt. Anhand der Leitpfosten am Straßenrand ist es möglich, die Sichtweite abschätzen. Diese stehen in Deutschland im Allgemeinen 50 Meter voneinander entfernt, in Österreich jedoch alle 33 Meter. Wer die Nebelschlussleuchte hingegen bei weniger schlechter Sicht nutzt oder zum Beispiel auch bei starkem Regen, muss wiederum mit einem Bußgeld rechnen.

Quelle: ntv.de, awi

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