Ratgeber

Sparen mit dem Chef Weihnachtsgeld für die Altersvorsorge nutzen

Mit dem Weihnachtsgeld müssen nicht unbedingt Geschenke gekauft werden. Arbeitnehmer können das Geld auch für das Alter zurücklegen. Mit der Umwandlung spart der Angestellte Steuern und Sozialabgaben.

Weihnachtsgeld ist eine feine Sache und kann für die Altersvorsorge verwendet werden.

Weihnachtsgeld ist eine feine Sache und kann für die Altersvorsorge verwendet werden.

(Foto: dpa)

Arbeitnehmer können einen Teil ihres Bruttoeinkommens für ihre Altersvorsorge nutzen. Die sogenannte Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge ist auch für Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld möglich.

Obwohl ein rechtlicher Anspruch darauf besteht, haben laut dem jüngsten Alterssicherungsbericht jedoch rund 40 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland keine betriebliche Altersvorsorge. Darauf weist die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften (BVI) hin. Dabei kann eine so genannte Entgeltumwandlung kann jeder sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter von seinem Chef verlangen. Dies gilt unabhängig davon, ob jemand in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet.

Jeder Betrieb muss seinen Beschäftigten mindestens eines von fünf Modellen anbieten: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage oder Unterstützungskasse. Während viele große Betriebe die Vorsorge über Pensionskassen abwickeln, setzten kleinere und mittlere Unternehmen vor allem auf die Direktversicherung. Damit hat der Betrieb kaum Verwaltungsaufwand - das meiste erledigt der Versicherer.

Bei einer Entgeltumwandlung ist der Chef verpflichtet, auf Wunsch des Arbeitnehmers einen Sparbetrag direkt in einen Vorsorgevertrag einzuzahlen. Der Arbeitnehmer kann wählen, ob der Sparbetrag direkt aus dem Bruttolohn oder eben aus Sonderzahlungen entnommen werden soll. Häufig zahlen Arbeitgeber sogar einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge. Der Vorteil: Die Entgeltumwandlung ist bis zu einer bestimmten Höhe sozialbeitrags- und steuerfrei.

Die Auszahlung ist im Alter voll steuerpflichtig. Vor allem eine Rentenzahlung kann sich dennoch lohnen, denn im Alter sind die Einkünfte oft geringer, den viele Ruheständler haben dann einen deutlich geringeren Steuersatz als während des Berufslebens.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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