Unterwegs im Gebirge Wer zahlt die Rechnung nach der Rettung?
19.04.2016, 20:06 UhrWenn ein Skifahrer verunfallt oder ein Wanderer nicht mehr auftaucht, rückt die Bergwacht aus. Doch wer bezahlt deren Einsatz eigentlich? In vielen Fällen müssen die Betroffenen selbst in die Tasche greifen - es sei denn, sie sind entsprechend versichert.

Für den Hubschraubereinsatz werden zwischen 40 und 60 Euro pro Flugminute fällig.
(Foto: imago/Eibner Europa)
Im Morgengrauen ist der Vater zu einer Bergwanderung aufgebrochen. Am frühen Nachmittag wollte er zurück sein, doch er taucht nicht auf. Sein Handy hat keinen Empfang. Bevor die Dämmerung einsetzt, alarmiert die besorgte Familie die Bergwacht. Die Einsatzkräfte stöbern den Mann schließlich unverletzt auf, er hatte sich verlaufen. Der Erleichterung folgt etwas später allerdings ein finanzieller Schock: Rund 500 Euro berechnet die Bergwacht für ihren Einsatz. Zahlen soll der Gerettete. Wäre ihm dagegen tatsächlich etwas zugestoßen - die Familie wäre billiger davongekommen.
Ob und welche Versicherung zahlt, wenn jemand im Gebirge gerettet werden muss, hängt von zwei Faktoren ab. Einmal davon, in welchem Land man unterwegs ist. Und zum anderen davon, ob der Einsatz medizinisch notwendig war. Innerhalb von Deutschland ist zunächst mal die gesetzliche Krankenkasse zuständig für die Rettungskosten. Sie muss auch für ungeplante Behandlungen im EU-Ausland, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz aufkommen. Außerhalb dieses Bereichs sind Reisende aber grundsätzlich in medizinischer Hinsicht ohne Schutz und sollten diese Lücke unbedingt mit einer Reisekrankenversicherung schließen.
Kasse zahlt nur das medizinisch Notwendige
Doch auch ein Einsatz in Deutschland, etwa in den bayrischen Alpen oder in baden-württembergischen Klettergebieten, kann teuer werden. Gesetzliche und private Krankenversicherungen zahlen nämlich nur, wenn der Rettungseinsatz medizinische Gründe hatte, erklärt die Stiftung Warentest. Wird eine Person unverletzt geborgen, etwa weil sie sich verlaufen hat oder mit einem Gleitschirm notlanden musste, dann ist das kein Fall für die Krankenkasse oder die Privatpolice. Und auch wer nur minder schwer lädiert ist, muss unter Umständen selber zahlen, wenn die aufgewendeten Mittel nicht in Relation zur Verletzung stehen. Ein Beispiel: Man sitzt mit gezerrter Wade unterkühlt in unwegsamen Gelände fest. Jeder Schritt tut weh, man kommt nicht mehr aus eigener Kraft nach Hause, ist aber auch nicht ernsthaft verletzt. Weil kein Auto passieren kann, muss man per Hubschrauber evakuiert werden. "In der Regel übernehmen die Krankenversicherer diese Kosten nicht", schreibt das "Finanztest"-Magazin.
Gut, wenn man für solche Fälle noch eine private Unfallversicherung in petto hat. Die sieht die Sache mit den Verletzungen nämlich nicht so streng und übernimmt die Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze unabhängig von der Schwere der jeweiligen Verletzung. Entscheidend ist lediglich, dass ein Unfall vorgelegen hat oder dass es zumindest so aussah. Im oben genannten Fall, dass die Familie die Bergwacht ruft, weil sie vom Schlimmsten ausgegangen ist, würde eine gute Unfallpolice weiterhelfen. Die Stiftung Warentest hat im letzten Jahr Angebote verglichen und empfiehlt unter anderem die Unfalltarife der Bayerischen, der Ammerländer, Hanse Merkur und Huk24. Für den weltweit geltenden Schutz zahlen Erwachsene um die 120 Euro im Jahr.
Günstiger Schutz das ganze Jahr über
Günstiger sind private Auslandsreise-Krankenversicherungen. Nicht alle, aber viele von ihnen erstatten Such- und Bergungskosten, wenn auch nur bis zu Höchstbeträgen zwischen 2500 und 10.000 Euro. Damit ist im Ernstfall aber schon viel geholfen. Einzelpersonen finden schon ab zehn Euro Tarife, mit denen sie auf ihren Reisen das ganze Jahr über geschützt sind. Familien können sich ab etwa 40 Euro im Jahr versichern. Für diesen Preis bietet beispielsweise die Ergo Versicherung einen "sehr gut" bewerteten Tarif. Wer länger als drei Monate am Stück unterwegs ist, braucht dafür eine spezielle Langzeitversicherung. Bei Ski- oder Wanderurlauben dürfte das aber der Ausnahmefall sein. Auch wer seinen Urlaub lieber im Meer oder auf Städtereisen verbringt als in den Bergen, sollte sich um Auslandsreiseschutz kümmern. Die Versicherung zahlt nämlich auch den Rücktransport von Verletzten in die Heimat, der von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen wird.
Egal, ob zum Wandern, Mountainbiken oder Skifahren: Ist man häufig in bergigen Regionen unterwegs, könnte man überlegen, in den Deutschen Alpenverein einzutreten. Als Mitglied ist man bei Unfällen weltweit versichert. Der Mitgliedsbeitrag hängt unter anderem von der jeweiligen Sektion ab, normalerweise liegt er zwischen 45 und 90 Euro.
Quelle: ntv.de, ino