Bereich für Radfahrer Dürfen Autos auf dem Schutzstreifen fahren?
12.05.2020, 20:42 Uhr
Fahrradstreifen auf einer Landstraße.
(Foto: picture alliance / dpa)
Wo Schutzstreifen für Radfahrer auf die Straße gezeichnet sind, kennen manche Autofahrer ihre Pflichten nicht. Sie schneiden diese Zonen, halten oder parken auf ihnen. Das kann teuer werden.
Man sieht es im täglichen Verkehr immer wieder: Autofahrer, die mit ihrem Wagen auf Fahrrad-Schutzstreifen halten oder dort sogar parken. Aber ist das überhaupt erlaubt?
Nein. Seit dem Inkrafttreten der neuen Regeln in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Ende April gilt ein generelles Halteverbot auf den Schutzstreifen. Zuvor war es erlaubt, bis zu drei Minuten auf den aufgemalten Radwegen zu halten. Das kostet jetzt ab 55, in schweren Fällen sogar bis 100 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
Radfahrer dürfen nicht gefährdet werden
Kurzes Fahren auf dem Schutzstreifen hingegen ist in sehr eingeschränktem Maß möglich. "Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn den Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen", sagt Andreas Schmidt, Leiter Fahrerlaubniswesen bei der Prüf-Organisation Dekra. Vorausgesetzt, der Radverkehr wird dabei nicht gefährdet.
Zum Hintergrund: Grundsätzlich sind Schutzstreifen für Radler - anders als ausgewiesene Radwege - nicht baulich von Fahrbahn und Gehweg getrennt. Der Schutzstreifen ist Bestandteil der Fahrbahn und bekommt deshalb kein blaues Schild. In der Regel werden sie auf der Fahrbahn durch weiße unterbrochene Linien und in regelmäßigen Abständen durch ein weißes Piktogramm eines Fahrrads gekennzeichnet, wie der Allgemeine Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) erklärt. Seit der StVO-Novelle ist die Markierung mit dem Radfahrer-Piktogramm verpflichtend. Falls das Symbol fehlt, dürfte der Streifen auch kein Schutzstreifen sein.
Wichtig: Das Verkehrszeichen "Schutzstreifen für Radfahrer" richtet sich nur an Kfz-Führer, erläutert der ADFC. Das heißt, der Radfahrer sei nicht gezwungen, innerhalb dieser Strichlinie zu fahren. Vielmehr gilt für ihn nur das Rechtsfahrgebot. Deshalb kann es aber sein, dass er wegen des Gebotes durchaus innerhalb eines Schutzstreifens zu fahren hat, zum Überholen und Linksabbiegen darf der aber selbstverständlich verlassen werden.
Quelle: ntv.de, awi/dpa