Mitarbeiteraktien für alle? Anteilseigner beim Arbeitgeber werden
06.01.2021, 12:03 Uhr
Beliebt ist zum Beispiel das Modell, Mitarbeitern Aktien mit einem Rabatt zu verkaufen.
(Foto: imago images/YAY Images)
Beschäftigte von börsennotierten Unternehmen können häufig von Mitarbeiteraktien profitieren. Was sie dabei beachten sollten.
Siemens, Deutsche Post, Continental oder SAP - viele Unternehmen in Deutschland sind an den Börsen notiert. Manche Aktiengesellschaften bieten Mitarbeitern an, Anteilseigner zu werden und Mitarbeiteraktien zu erwerben. Die Philosophie dahinter: Mitarbeiteraktien tragen dazu bei, dass Beschäftigte sich mit ihrem Unternehmen identifizieren und sich ihre Motivation erhöht.
"Es gibt Firmen, die bestimmte Aktien exklusiv für ihre Beschäftigten anbieten, sie hausintern bewerben und dafür sogar eine eigene Hotline schalten", sagt Norbert Kuhn vom Deutschen Aktieninstitut in Frankfurt am Main. Wie im Einzelnen das Mitarbeiteraktienprogramm aussieht, ist von Firma zu Firma verschieden.
Rabatt für Wertpapiere
Beliebt ist zum Beispiel das Modell, Mitarbeitern Aktien mit einem Rabatt zu verkaufen. "Kostet eine Aktie etwa 100 Euro, wird ein Nachlass von beispielsweise 30 Prozent gewährt", erklärt Kuhn. Eine andere Variante ist das sogenannte Share-Matching: Wer eine bestimmte Anzahl von Aktien seines Unternehmens erwirbt, bekommt vom Arbeitgeber nach einem bestimmten Zeitraum, etwa zwei Jahren, eine weitere gratis dazu.
Bei Mitarbeiteraktien gibt der Arbeitgeber oft eine sogenannte Haltedauer vor. Das bedeutet, der Beschäftigte steht in der Pflicht, eine Aktie über einen bestimmten Zeitraum zu halten.
Aus Sicht von Kuhn sind Mitarbeiteraktien ein "gutes Instrument, damit Menschen mit Aktien in Berührung kommen." Denn immer noch zeigten sich viele in Deutschland gegenüber dem Börsengeschehen eher zurückhaltend. Während nur 15 Prozent der Bundesbürger direkt am Aktienmarkt agierten, seien es in den USA immerhin 54 Prozent der dort lebenden Menschen.
Geldwerter Vorteil unterliegt der Steuer
Wer Mitarbeiteraktien von seinem Arbeitgeber vergünstigt erwirbt, hat einen geldwerten Vorteil. Ebenso wie das Gehalt muss er versteuert werden. Dabei gibt es aber eine Freigrenze von 360 Euro, die bald auf 720 Euro erhöht werden soll. "Das bedeutet, dass bis zu diesem Betrag auf Vergünstigungen wie etwa Gratisaktien keine Abgaben zu zahlen sind", sagt Kuhn.
Im internationalen Vergleich ist das allerdings wenig. So liegt die Förderung von Mitarbeiteraktien laut DAI in Österreich bei 4.500 Euro pro Jahr und in Spanien und Irland sogar bei 12.000 Euro jährlich. Aus Sicht des Aktieninstituts wäre eine Freigrenze von 1000 Euro für Mitarbeiteraktien sinnvoll.
Gewinne aus Mitarbeiteraktien sind ebenfalls zu versteuern. "Das gilt für die jährlichen Dividenden und für Kursgewinne", so Kuhn. Hierauf fallen Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent sowie eventuell Kirchensteuer an.
Im Rahmen des Sparerfreibetrags können Anleger bis zu 801 Euro pro Jahr kassieren, ohne Steuern zahlen zu müssen; bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren sowie eingetragenen Lebenspartnern sind es 1602 Euro. Bei der Depotstelle müssen Anleger einen Freistellungsauftrag einreichen. "Werden die Aktien verkauft, fallen die üblichen Kapitalertragssteuern an, sobald der Freistellungsauftrag erschöpft ist", erklärt Sally Peters vom Institut für Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg.
Klumpenrisiko vermeiden
Für Mitarbeiteraktien sprechen die eingeräumten Rabatte oder die Aktien, die der Arbeitgeber beim Share-Matching dem Beschäftigten spendiert. "Einer der Nachteile kann die Haltedauer sein, nach der die Aktien erst verkauft werden dürfen", gibt Peters zu bedenken.
Zu beachten ist außerdem das Klumpenrisiko, das entsteht, wenn die Geldanlage sich vor allem auf ein Wertpapier stützt. "Geht es der Firma schlecht, ist nicht nur der Arbeitsplatz, sondern auch das Vermögen gefährdet", so Peters. Denn der Kurs von Aktien schwankt naturgemäß. "Eine Vergünstigung heißt nicht, dass ich nicht trotzdem Verlust machen kann", betont die iff-Expertin.
Depot breit streuen
Um dieses Risiko zu senken, rechnet es sich, wenn Beschäftigte in ihrem Depot neben der Einzelaktie ihres Arbeitgebers auch Anteile an anderen Unternehmen oder noch besser an breit streuenden ETFs haben. Parallel zum Aktienprogramm ihres Unternehmens können sich Beschäftigte einen Indexfonds-Sparplan zulegen.
"Dabei kommt es aber auch auf das konkrete Anlageziel an", sagt Peters. Geht es um die Altersvorsorge, also braucht man das Geld eher langfristig? Oder steht die Absicherung der Ausbildung des Nachwuchses im Vordergrund? Ein weiterer Punkt, den Anleger bedenken sollten, ist die persönliche Risikoneigung. Schließlich gehen die Kurse nicht immer nur nach oben.
Quelle: ntv.de, Sabine Meuter, dpa