Frage aus dem Arbeitsrecht Arbeitszeugnis: Was tun bei ungerechter Bewertung?
15.07.2024, 12:13 Uhr Artikel anhören
Beim Arbeitszeugnis kommt es oft auf kleinste Details an.
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Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, hat man Anspruch auf ein Zeugnis. Doch was tun, wenn dieses ungerecht oder unfair ausfällt? So können Sie sich gegen die Bewertung wehren.
Bei einem Jobwechsel oder wenn sich der Vorgesetzte ändert, ist es wichtig, ein Arbeitszeugnis zu erhalten. Doch was tun, wenn die Bewertung von der eigenen Wahrnehmung abweicht oder schlichtweg unfair ist?
Arbeitnehmer, die ihr Arbeitszeugnis als ungerecht empfinden, sollten zunächst das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen und nach den Gründen für die negative Bewertung fragen. Wird keine Lösung gefunden und eine Änderung des Arbeitszeugnisses verweigert, besteht laut Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, die Möglichkeit, einen Zeugnisberichtigungsanspruch geltend zu machen. Sollte er auch dann nicht freiwillig das Zeugnis ändern, kann der Gang vor das Arbeitsgericht helfen.
Beweise für Arbeitsleistung erforderlich
Bei Streitigkeiten über die Bewertung geht es nicht um klassische Noten, sondern um die genaue Beurteilung der erbrachten Leistungen. Laut Schipp gestaltet sich der Arbeitsgerichtsprozess folgendermaßen: "Bescheinigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer fälschlicherweise nur durchschnittliche Leistungen, muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass er besser war. Will der Arbeitgeber hingegen unterdurchschnittliche Leistungen attestieren, liegt die Beweislast bei ihm, dies zu begründen."
Das Problem: In den Formulierungen eines Zeugnisses steckt oft mehr, als man auf den ersten Blick sieht. Ein Zeugnis soll wohlwollend sein, weshalb negative Beurteilungen oft zwischen den Zeilen stehen, so Schipp. Formulierungen wie "Er hat sich stets bemüht" klingen positiv, bedeuten aber im Grunde eine schlechte Leistung.
Deshalb lohnt es sich, das Zeugnis genau zu prüfen und Unstimmigkeiten anzusprechen. Ein Arbeitsgerichtsprozess sollte zwar die letzte Lösung sein, kann aber notwendig werden, wenn der Arbeitgeber nicht kooperiert.
Das sollte in jedem Arbeitszeugnis stehen
Laut Schipp gibt es zwei Arten von Arbeitszeugnissen: Das einfache, das mehr oder weniger nur als Tätigkeitsnachweis dient, und das qualifizierte, welches der Regelfall ist. Auf diese detailliertere Form haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte dabei neben dem Eintritts- und Austrittsdatum und einer Beschreibung der Tätigkeiten auch Ausführungen zum Verhalten und den Leistungen enthalten. Dem Fachanwalt zufolge muss es darüber hinaus Bewertungen über das Arbeitsverhalten eines Beschäftigten enthalten, etwa ob er sich angestrengt, seine Kenntnisse gut eingebracht hat, oder ob er sich weiterentwickelt hat.
Auch die Erwähnung branchenspezifischer Eigenschaften kann wichtig sein. Das Zeugnis sollte auch den Umgang mit Kollegen, Vorgesetzten und Kunden beleuchten. Dankes- und Bedauernsformeln zum Schluss sind allgemein üblich. Darauf besteht aber kein Rechtsanspruch.
Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis August 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.
Quelle: ntv.de, awi/dpa