Ratgeber

Untergrenze beim Geldabheben Banken verlangen Mindestbetrag

Wer nicht seine Gewohnheiten beim Geldabheben ändern möchte, sollte das Konto wechseln.

Wer nicht seine Gewohnheiten beim Geldabheben ändern möchte, sollte das Konto wechseln.

(Foto: picture alliance / dpa)

Mal eben 20 Euro abheben? Das könnte für viele Kunden bald schwieriger werden. Denn immer mehr Banken führen Mindestbeträge für Abhebungen am Geldautomaten ein. Was sollten Kunden jetzt tun?

Wer Bargeld braucht, der geht in der Regel zu einem Geldautomaten: 88 Prozent der Bundesbürger nutzen diesen Weg regelmäßig, um ihre Geldbörse wieder aufzufüllen, wie eine repräsentative Umfrage der GfK Nürnberg im Auftrag des Bundesverbandes deutscher Banken zeigt.

Die Mehrheit (45 Prozent) hebt dabei Beträge von bis zu 100 Euro ab. Sehr viel weniger Geld aus dem Automaten zu holen, wird künftig vermutlich schwieriger werden. Denn immer mehr Geldinstitute führen für die Abhebung am Geldautomaten Mindestbeträge ein. Weniger als 50 Euro gibt es dann nur in Ausnahmefällen.

"Für die meisten Verbraucher dürfte das zwar kein Problem sein", sagte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Allerdings gibt es auch Menschen, die sorgfältig rechnen müssen. "Sie sind nun unter Umständen gezwungen, mehr Geld abzuheben, als sie wollen", sagt der Verbraucherschützer. Im Zweifel müssten betroffene Kunden ihr Verhalten umstellen. "Wer bisher jede Woche 20 Euro abgehoben hat, kann künftig auch alle zwei Wochen zum Geldautomaten gehen."

Wer das nicht möchte, kann sich auch nach einem Girokonto bei einem anderen Anbieter umsehen. "Hier muss ich mir vorher erst einmal Gedanken darüber machen, was ich brauche und was nicht", erklärt Nauhauser. Einige wichtige Fragen: Was kosten Giro- oder Kreditkarte? Wie viel Zinsen werden für die Überziehung des Kontos verlangt? Wie viele kostenlose Geldautomaten gibt es in der Nähe?

Grundsätzlich rät Nauhauser: "Werfen Sie Schreiben Ihrer Bank nicht gleich weg, auch wenn sie auf den ersten Blick aussehen wie Werbung." Der Grund: Oft verstecken sich in solchen Briefen oder E-Mails Mitteilungen über Preisänderungen. In den Geschäftsbedingungen ist oft festgelegt, dass der Kunde nicht jede Änderung mit einer Unterschrift bestätigen muss. "Schweigen wird dann als Zustimmung gewertet."

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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