Ratgeber

Maskenpflicht im Wagen Das gilt jetzt fürs Auto

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Polizei? Viren? Hauptsache Maske.

(Foto: imago images/Sven Simon)

Daran, dass unter anderem beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr Gesichtsmasken getragen werden müssen, hat man sich gewöhnt. Doch mit der Bundesnotbremse werden die nun auch im Auto mancherorts Pflicht. Was man jetzt wissen muss.

Mundschutzpflicht, Mindestabstand und Kontaktbeschränkung - alles bekannt. Die aktuell getroffenen Corona-Regeln gelten zum Teil aber auch für Autofahrer. Wer im Wagen jemanden mitnimmt, der nicht zum eigenen Haushalt gehört, unterliegt nicht nur der Empfehlung, dass der Mitfahrer eine Maske trägt. In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 kann es auch zur Pflicht werden, dass der Mitfahrende eine medizinische Maske trägt. Für den Fahrer gilt das im privaten PKW nicht.

In Berlin, Hamburg, dem Saarland und Sachsen gilt bereits eine generelle Maskenpflicht für Beifahrer. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat im April die Maskenpflicht im Auto gebilligt, in Steinfurt und anderen Städten gilt sie auch bereits. Verstöße können teuer werden. Beispielsweise in Sachsen wird ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro für jede Person fällig, die gegen die Masken-Pflicht im Auto verstößt. Als ob eine mögliche Corona-Infektion nicht schon Strafe genug wäre. Aber immerhin wird das Vergehen nicht mit Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot geahndet.

AHALA - neue Formel für mehr Schutz

Grundsätzlich ist aber eine haushaltsfremde Person im Auto erlaubt. Allerdings gilt die Empfehlung, darauf möglichst zu verzichten. Generell gilt auch im Auto die bekannte "AHA"-Formel, bestehend aus Abstand, Hygiene und Alltagsmaske. Zwar ist insbesondere der Abstand im PKW nicht immer einzuhalten, dennoch sollte man ihn so groß wie möglich halten. Der Mitfahrende kann also im Idealfall auf der Rückbank Platz nehmen, statt auf dem Beifahrersitz. Erweitert wird die Formel mit den Buchstaben L, wie Lüften und A, wie App, also das Nutzen der Corona-Warn-App. Gerade das Stoßlüften ist im Auto problemlos machbar.

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Wer als Fahrer eine Maske trägt, muss dafür sorgen, dass sein Gesicht erkennbar bleibt, sonst kann ein Bußgeld drohen. Denn wer sein Gesicht am Steuer des Autos unkenntlich macht, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen. Müssen doch Augen, Mund und Nase hinter dem Steuer frei bleiben. Das sogenannte Maskierungsverbot ist seit 2017 in Paragraf 23, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Demnach sind unter anderem auch Karnevalsmasken, Schleier, Burka, Schutzmasken oder auch ein über den Mund gezogener Schal untersagt.

Abgeshen davon, sollte die Maske nach dem Tragen nicht am Rückspiegel aufhängt werden, da dies die Sicht einschränkt. Besser ist es, die Maske mit der Innenseite nach oben in eine Plastikschale zu legen, die man dann zu Hause ausspült.

Quelle: ntv.de, awi

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