Ratgeber

Geblinkt und nicht abgebogen Fahrer haftet trotz Vorfahrt

Wer Vorfahrt hat und nach kurzem Blinken doch geradeaus fährt, muss bei einem Unfall für den entstandenen Schadens mitaufkommen.

Wer Vorfahrt hat und nach kurzem Blinken doch geradeaus fährt, muss bei einem Unfall für den entstandenen Schadens mitaufkommen.

(Foto: dpa)

Wer Vorfahrt hat und in einen Unfall verwickelt wird, ist immer schuldlos? Mitnichten. Denn auch der eigentlich Begünstigte kann durch sein Fehlverhalten eine besondere Gefahrenlage schaffen.

Fährt ein Fahrer auf einer Vorfahrtsstraße nach kurzem Blinken dennoch geradeaus, haftet er im Falle eines Unfalls zu einem Drittel mit. Der wartepflichtige Autofahrer haftet aber überwiegend, wie das Amtsgericht Oberndorf für angemessen hält (Az.: 2 C 434/15).

In dem verhandelten Fall befuhr ein Autofahrer eine Vorfahrtstraße. Ein anderes Fahrzeug kam aus einer Seitenstraße und hätte eigentlich warten müssen. Die hinter dem Steuer dieses Wagens sitzende Frau war sich jedoch sicher, dass der Wagen, welcher die Vorfahrtstraße befuhr, blinkte. Und das, obwohl dieser seine Geschwindigkeit nicht verringerte. Sie fuhr also los und stieß mit dem anderen Auto zusammen. Ihre Versicherung regulierte zwei Drittel des daraufhin entstandenen Unfallschadens. Den restlichen Schaden von rund 3800 Euro wollte sie indes nicht bezahlen. Diesen machte der Geschädigte daraufhin vor Gericht ebenfalls geltend.

Allerdings ohne Erfolg. Zwar haftet die wartepflichtige Autofahrerin überwiegend, denn wer auf eine Vorfahrtstraße fahren möchte, muss besonders vorsichtig sein. Auch kann man nicht darauf vertrauen, dass ein anderes Fahrzeug, das blinkt, auch tatsächlich abbiegt. Es wäre im Zweifelsfall aber erforderlich gewesen, sich notfalls mit dem anderen Fahrer zu verständigen oder ganz anzuhalten.

Ungeachtet dessen war das Gericht aber davon überzeugt, dass der Fahrer tatsächlich geblinkt habe. Laut dem beauftragten Gutachter sei es durchaus möglich, dass aufgrund der Straßenführung an der zuvor vom Kläger genutzten Ausfahrt der Bundesstraße ein Blinker nicht automatisch abschalte. Dieser hätte also manuell ausgeschaltet werden müssen. Da dies nicht geschah, haftet der Mann wegen des irreführenden Blinkens zu einem Drittel, da er eine besondere Gefahrenlage geschaffen habe, befand das Gericht.

Quelle: ntv.de, awi

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