Ratgeber

Tenhagens Tipps Im Auslandurlaub an Corona erkrankt?

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich vor dem Urlaub absichern.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich vor dem Urlaub absichern.

(Foto: imago images/i Images)

Wer trotz der aktuellen Corona-Pandemie in den Sommerurlaub fahren möchte, sollte unbedingt ein paar Vorkehrungen treffen. Dazu gehört unter anderem das Abschließen von Versicherungen, damit kein finanzieller Schaden bei einem positiven Corona-Test oder eventuellen Quarantäne-Maßnahmen kurz vor der Reise oder im Urlaub selbst entsteht. Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen erklärt, auf was Urlauber achten sollten.

ntv.de: Greift die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich aus Angst vor Corona die Reise nicht antreten will?

Hermann-Josef Tenhagen: Nein. Angst vor Corona ist kein Reiserücktrittsgrund. Auch andere Ängste wie Angst vor Taschendiebstahl oder die Angst vor zu viel Hitze sind keine Gründe. Ein Rücktrittsgrund ist etwas, das mit meiner Person zusammenhängt, also beispielsweise, wenn das Haus abgebrannt ist, die Mutter gestorben oder ich mit einem Oberschenkelhalsbruch im Krankenhaus liege.

Zahlen die noch, wenn man Corona bekommt? Oder ist das von vornherein ausgeschlossen?

Wenn man kurz vor Antritt der Reise positiv auf Corona getestet wurde, darf man nicht reisen. Dann wäre man in Quarantäne und somit von Amtswegen verhindert, die Reise anzutreten. Das sollte man der Versicherung mitteilen. Dann zahlen Reiserücktrittsversicherungen in vielen Fällen, manche schließen aber Zahlungen auch wegen einer Pandemie aus. Reisende sollten zudem unbedingt vor der Reise eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Für Singles kostet die 10 Euro und für Familien um die 25 Euro. Die sollten Sie auf jeden Fall haben, damit Sie nach einem Unfall oder bei einer Blinddarmentzündung im Urlaub nicht auf den Behandlungskosten sitzen bleiben. Auch hier wird aber vereinzelt wegen der Pandemie gemauert. Hilft nichts, Bedingungen lesen.

Was ist, wenn die Anreise in das Urlaubsgebiet gar nicht mehr möglich ist, zum Beispiel weil der Urlaubsort in einer Sicherheitszone liegt, eine Einreisesperre verhängt wurde oder das Hotel vorübergehend geschlossen ist?

Das hat nichts mit einem Reiserücktritt zu tun. Wenn ich nicht reisen kann, dann müsste der Reiseveranstalter diese Reise absagen. Wenn das Hotel zwar erreicht werden kann, ich aber persönlich aus irgendwelchen Gründen nicht in dieses Hotel komme, habe ich ein Problem. In Deutschland müsste ich nicht zahlen, im Ausland gilt das jeweilige ausländische Recht - und ich muss es durchsetzen können. Generell gilt bis Mitte Juni eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Ausland, von daher könnte ich zurzeit ohnehin nicht viel ins Ausland reisen.

Wenn ich jetzt buche, im Sommer nach Spanien fliege und dort an Corona erkranke - was passiert? Muss ich dort ins Krankenhaus? Nimmt mich die Fluggesellschaft noch mit? Holt mich ein Medizin-Flieger heim? Muss ich selber zahlen?

Hermann-Josef Tenhagen ist Chefredakteur der unabhängigen Verbraucher-Webseite Finanztip.

Hermann-Josef Tenhagen ist Chefredakteur der unabhängigen Verbraucher-Webseite Finanztip.

Erst einmal müssen Sie natürlich dort bleiben, wenn Sie erkranken. Schon weil Sie in Quarantäne sind, selbst wenn Sie gar nicht ins Krankenhaus müssen. Im Behördendeutsch: Den Anordnungen der örtlichen Behörden ist Folge zu leisten. Erst wenn Sie nicht mehr ansteckend sind, könnten Sie zurück nach Deutschland fliegen. In der Zwischenzeit erfolgt die Behandlung in Spanien - auch im Krankenhaus. Eine gute Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten, vorausgesetzt, Sie haben eine abgeschlossen und diese schließt Pandemien nicht aus.

Greift die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich wegen Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit die Reise nicht finanzieren kann?

Wenn Sie arbeitslos werden, könnte das womöglich ein Grund für einen Reiserücktritt sein. Da müssten Sie in die Bedingungen reinschauen, das ist aber in den meisten Tarifen versichert. Ein Todesfall in der Familie und eine Impfunverträglichkeit sind überall versichert. Die Wiederholung der Abiturprüfung ist nicht überall versichert, auch nicht die Scheidung. Bei der Kurzarbeit müssten Sie in den Vertrag schauen oder direkt bei der Versicherung nachfragen. In manchen Fällen ist Kurzarbeit als Grund, die Reise nicht anzutreten, aber versichert.

Kann man eine Reiserücktrittsversicherung nachträglich aufheben, wenn die Reise wegen Corona nicht stattfinden kann?

Schaut man ins BGB, würde man denken, man kann das Geld zurückbekommen, weil sich die Umstände nach Abschluss des Vertrages schwerwiegend verändert haben. Das ist im Prinzip hier der Fall, denn Sie hätten den Vertrag nicht abgeschlossen, wenn Sie gewusst hätten, dass Sie aus Gründen der Pandemie gar nicht reisen können. Gerichtlich geklärt ist das noch nicht. Ziemlich klar ist hingegen: Wenn Sie einen Jahresvertrag abgeschlossen haben statt eines Vertrages für eine einzelne Reise, bekommen Sie Ihr Geld nicht zurück.

Kann ich von meiner Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen, wenn die Behörde den Urlaubsort zwar nicht von der Außenwelt abriegelt, aber starke Einschränkungen durch Sicherheitsmaßen vornimmt?

Da geht es eher um die Frage, ob Sie Ihre Reise stornieren oder abbrechen können und eine Entschädigung verlangen. Dafür wenden Sie sich an den Veranstalter. Etwas anders ist es, wenn Sie das Problem persönlich haben. Gute Reiserücktrittversicherungen sind oft mit einer Reiseabbruchversicherung gekoppelt. Die zahlt zum Beispiel, wenn am zweiten Tag Ihrer Reise zu Hause die Wohnung abbrennt und Sie zurückreisen müssen. Dann können Sie nach Hause fahren und müssen den Rest nicht bezahlen.

Wenn Sie selbst nicht krank sind, sondern wegen irgendwelcher Quarantänemaßnahmen oder Reisesperren das nicht machen können, dann gibt es Unterschiede bei den Versicherungen. Sie müssen im Zweifel ins Kleingedruckte gucken oder bei der Versicherung anrufen. Ich würde das in jedem Fall vorher abklären, was in so einem Fall dann passiert.

Was ist, wenn das Reiseerlebnis durch Quarantäne- oder Sicherheitsmaßnahmen erheblich eingeschränkt wird?

Das kann ein Stornogrund sein. Sie machen eine Italienrundreise und es ist vorgesehen, dass Sie Florenz angucken, den Markusdom in Venedig und im Grunde alle alten Steine zwischen Venedig und Bologna. Dann bekommen Sie mitgeteilt, dass Sie den Bus nicht verlassen können und in St. Markus überhaupt nicht rein dürfen. Das wäre ein Grund, um so eine Reise kostenlos zu stornieren, weil der Reisezweck nicht erfüllt worden ist. Das hat aber mit der Reiserücktrittsversicherung nichts zu tun.

Hat man Anspruch auf die Rückzahlung des Reisepreises oder muss ein Gutschein angenommen werden?

Die EU schützt die Verbraucher. Wenn Sie nicht reisen können bei einer Pauschalreise, dann müssen Sie Ihr Reisegeld innerhalb von 14 Tagen zurückbekommen. Wenn Sie einen Flug gebucht haben, muss die Airline ebenso das Geld zurückzahlen, wenn Sie das haben möchten - innerhalb von sieben Tagen. Sie können auch einen Gutschein nehmen oder sich auf das nächste Jahr vertrösten lassen. Wenn Sie das Geld haben wollen, gibt es in diesem Fall schon innerhalb von sieben Tagen das Geld zurück.

Greift die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich in Quarantäne bin, weil jemand anderes erkrankt ist und deswegen die Reise- oder Rückreise nicht antreten kann?

In der Regel ist diese Situation nicht versichert, weil das nicht mit einem persönlich in Verbindung steht - also, wenn ich zum Beispiel meinen Arbeitsplatz verliere oder krank werde. In so einem Fall sollte man am besten Fall den Reiseveranstalter kontaktieren.

Mit Hermann-Josef Tenhagen sprach Isabel Michael

Quelle: ntv.de, imi

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