Riskante Änderungen "Reform der Betriebsrente ist Murks"
22.06.2017, 13:03 Uhr
Für Millionen Beschäftigte ist die Betriebsrente ein willkommenes Zusatzplus im Alter.
(Foto: dpa)
Wer im Alter nicht darben möchte, ist gut beraten, zusätzlich vorzusorgen - wenn finanzielle Mittel vorhanden sind. Da passt es ja, dass die betriebliche Altersvorsorge gerade neu geregelt wird. Öko-Test kann dem Vorhaben leider wenig abgewinnen.
Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform der Betriebsrente geeinigt. So soll es in Zukunft möglich sein, dass die Tarifvertragspartner die Betriebsrente ganzen Belegschaften anbieten. Zudem wird den Beschäftigten anstelle einer Garantierente eine unverbindliche Zielrente angeboten. Damit wird den Sparern kein fester Betrag mehr versprochen, sondern nur noch ein Zielbetrag für ihre zusätzliche Altersvorsorge genannt. Durch das Wegfallen der Garantie sollen laut Bundesregierung höhere Renditen für die Geldanlage der Arbeitnehmer erzielt werden können.
Was sich auf den ersten Blick angesichts der Niedrigzinsphase nach einer guten Idee anhört, stößt bei Öko-Test nicht gerade auf Begeisterung. Denn laut den Testern können nach dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) sogar laufende Betriebsrenten gekürzt werden. Zudem hebelt das neue Gesetz auch die Kapitalerhaltgarantie für Riester-Verträge aus. Denn auch für betriebliches Riestern entfallen künftig alle Garantien.
Dabei ist der Kapitalerhalt zu Rentenbeginn bislang eines der wichtigsten Kriterien von Riester-Verträgen. Schließlich soll die staatlich geförderte Zusatzvorsorge wegfallendes staatliches Renteneinkommen ersetzen. Ein Produkt, das diese Zusage nicht erfüllt, ist derzeit gar nicht förderfähig. Dafür darf der Staat weder Zulagen noch Steuervorteile gewähren.
Doch die Kritik von Öko-Test geht noch weiter. Denn demnach werden betriebliche Riester-Zielrenten für Arbeitnehmer noch riskanter sein als Zielrenten aus Entgeltumwandlung. Denn wenn der Arbeitnehmer riestert, muss der Betrieb nicht einmal den sonst vorgeschriebenen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Arbeitnehmerbeitrags spendieren.
Arbeitnehmern bleibt demnach nur die Wahl, betrieblich zu riestern und auf Zuschüsse zu verzichten oder Entgelt umzuwandeln, was allein deswegen unbeliebt und unattraktiv ist, weil sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer auf die spätere Betriebsrente die doppelten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zahlen müssen.
Darüber, ob die beklagten Schwächen handwerkliche Fehler darstellen oder von Politikern und Experten gewollt sind, möchte das Magazin nicht befinden, die betreffenden Passagen des Gesetztes werden nichtsdestotrotz als "Murks" bezeichnet.
Quelle: ntv.de, awi