Datenkrake Smart-TV Verbraucherzentrale gewinnt gegen Samsung
13.06.2016, 10:56 UhrSmart-TVs sind eine gute Sache, ermöglichen sie doch einen Zugriff auf das Internet über den Fernseher. Weniger schön ist, dass so Daten an den Hersteller übermittelt werden. Und das auch ungefragt. Verbraucherschützer ziehen vor Gericht.

Schon bei der bloßen Inbetriebnahme wird mit der HbbTV-Funktion standardmäßig die IP-Adresse des jeweiligen Internetanschluss-Inhabers übertragen.
(Foto: dpa)
Ist der Samsung-Fernseher mit dem Internet verbunden, sendet er auch schon nach dem ersten Einschalten sensible Informationen an den Server des Elektronik-Konzerns - die Grundeinstellung in den Smart-TV-Geräten ist von vornherein so eingerichtet, beklagt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (vz-nrw). Der Besitzer wird weder darüber informiert noch kann er etwas dagegen unternehmen, so der Vorwurf. Grund genug für eine Klage. Konkret geht es um das Samsung-Modell UE40H6270.
Das Landgericht Frankfurt sieht das genauso und gibt den Verbraucherschützern recht (Az.: 2-03 O 364/15). Demnach sind die Datenschutzbestimmungen des Geräts intransparent und entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen, urteilte das Landgericht Frankfurt.
Datenschutzbestimmungen, die auf 56 Bildschirmseiten eines Smart-TV im Fließtext ohne Verwendung von Abschnitten und Überschriften dargestellt werden, sind wegen ihrer Länge und Unübersichtlichkeit intransparent und keine geeignete Grundlage für eine Einwilligung in die Datenerhebung und -verwendung.
Darüber hinaus hat das Gericht auch einzelne Klauseln beanstandet, die genauer regelten, wie die erhobenen Daten verwendet und weitergegeben werden durften. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Einwilligungsklausel zur Datenerhebung und -verwendung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.
Entgegen der Ansicht der Verbraucherschützer sah das Gericht die Samsung Electronics GmbH zwar nicht in der Verantwortung, vor der ersten Übertragung personenbezogener Daten eine entsprechende Einwilligung der Smart-TV-Nutzer einzuholen. Die Richter verwiesen auf eine mögliche Verantwortlichkeit des in Südkorea ansässigen Samsung-Mutterkonzerns. Die Samsung Electronics GmbH entließ das Gericht aber nicht vollkommen aus der Pflicht und entschied, dass die deutsche Vertriebsgesellschaft die Nutzer jedenfalls über die Gefahr von Datenflüssen des TV-Geräts aufzuklären habe.
Quelle: ntv.de, awi