Ratgeber

Impfung gegen Covid-19 Wann darf der Nachwuchs selbst entscheiden?

Bei den 0 - 12-Jährigen ist die Sache noch recht einfach.

Bei den 0 - 12-Jährigen ist die Sache noch recht einfach.

(Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild)

Die STIKO empfiehlt nun doch allen Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren eine Impfung gegen Covid-19. Was in der einen oder anderen Familie für Uneinigkeit sorgen könnte. Doch wer entscheidet final über den Piks für das Kind?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat der verbesserten Datenlage und wohl auch dem politischen Druck Rechnung getragen und empfiehlt nun auch für alle Kinder und Jugendlichen ab zwölf Jahren die Corona-Impfung. Dabei schreibt die STIKO in ihrer Begründung ausdrücklich, die Empfehlung ziele in erster Linie auf den direkten Schutz der geimpften Kinder und Jugendlichen vor Covid-19 und den damit verbundenen "psychosozialen Folgeerscheinungen" ab. Der Schutz anderer bleibt in der angepassten Empfehlung denn auch unerwähnt.

Was dem Umstand geschuldet sein könnte, dass sich wohl doch auch Geimpfte mit dem Virus anstecken und so auch andere infizieren können - wenngleich mutmaßlich nur in geringerem Umfang. Konsequenterweise spricht sich die 18-köpfige Expertengruppe denn auch explizit dagegen aus, eine Impfung der 12- bis 17-Jährigen zur Voraussetzung für soziale Teilhabe zu machen.

Ungeachtet dessen dürfte die Frage, ob das Kind nun gegen Covid-19 geimpft werden sollte, in der einen oder anderen Familie für Streit sorgen. Womit wir bei der Frage sind, wer überhaupt grundsätzlich über eine Impfung zu entscheiden hat. Bei den 0 - 12-Jährigen ist die Sache noch recht einfach. Hier entscheiden die Eltern, beziehungsweise die Erziehungsberechtigten. Etwas komplizierter wird es, wenn die unterschiedlicher Meinung über die Immunisierung sind. Hier kann die Entscheidung über die Durchführung von Schutzimpfungen für ein gemeinsames Kind bei Uneinigkeit der Eltern per Gerichtsentscheid auf den Elternteil übertragen werden, der seine Haltung an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission orientiert.

Wann dürfen Kinder und Jugendliche selbst entscheiden?

Gleiches gilt in der Regel für den Nachwuchs zwischen 12 und 13 Jahren. Auch hier ist die Zustimmung der oder des Erziehungsberechtigten in der Regel vonnöten. Zwischen 14 und 16 Jahren darf der Jugendliche theoretisch selbst über eine Impfung entscheiden. Allerdings ist bei medizinischen Maßnahmen die Einsichtsfähigkeit des Kindes zu beachten. Was bedeutet, dass der impfende Arzt nach einer entsprechenden Beratung entscheiden muss, ob der impfwillige Minderjährige die Vor- und Nachteile seiner medizinischen Entscheidung abwägen kann. Ist dies nicht der Fall, muss der Arzt doch wieder bei den Eltern die Einwilligung einholen.

Mehr zum Thema

Ab 16 Jahren ist dann eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht mehr erforderlich. Es sei denn, für den Impf-Arzt würde sich offensichtlich zeigen, dass dem Jugendlichen auch in diesem Alter die nötige Einsichtsfähigkeit fehlt.

Übrigens: Rein juristisch gesehen ist jeder medizinische Eingriff eine Körperverletzung. Die allerdings für den behandelnden Arzt ohne Konsequenzen bleibt, wenn sich der Mediziner und der Patient über den Eingriff einig sind und somit dann ein Behandlungsvertrag zustande kommt.

Quelle: ntv.de, awi

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen