Auf Droge hinterm Steuer Aus Versehen auf Speed? Lappen weg!
30.06.2016, 20:18 UhrWer unter Drogeneinfluss Auto fährt, riskiert seinen Führerschein. Auch dann, wenn der Konsum angeblich versehentlich und ohne Vorsatz erfolgt. Da hilft auch keine Ausrede, wie ein Gericht entscheidet.

Bereits die einmalige Einnahme der "harten Droge" Amphetamin begründet laut Gericht die Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges.
(Foto: imago/STPP)
Das Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr keine gute Idee ist, hat sich wohl herumgesprochen. Und auch beim Drogenkonsum hinterm Steuer kennt der Gesetzgeber kein Pardon, auch wenn dieser aus Versehen erfolgt sein soll, wie das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt entschieden hat (AZ.: 1 L 405/16.NW).
In dem verhandelten Fall musste sich ein Autofahrer wegen seines auffälligen Verhaltens im Rahmen einer Verkehrskontrolle einer Blutprobe unterziehen. Diese ergab einen Amphetaminwert von 450 ng/ml und bestätigte damit den Speedkonsum des Fahrers. Da schon der einmalige Konsum dieser sogenannten harten Droge nach der Fahrerlaubnisverordnung die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet, entzog die Behörde dem Fahrer mit sofortiger Wirkung den Füherschein.
Der Mann machte jedoch in einem Eilantrag geltend, er konsumiere niemals Drogen und habe das auch vor der umstrittenen Verkehrsteilnahme nicht getan. Er argumentierte, sein Bruder, der an Krebs erkrankt gewesen sei, habe Amphetamin mit Getränken gemischt, um so seine Schmerzen zu lindern. Er, der Antragsteller, habe mit dem Bruder bis zu dessen Tod in häuslicher Gemeinschaft gelebt und offenbar ein Cola-Getränk des Bruders getrunken, dass mit Amphetamin versetzt gewesen sei. Er habe die Droge deshalb unbewusst und unvorsätzlich zu sich genommen.
Das Verwaltungsgericht schenkte den Ausführungen des Drogenkonsumenten keinen Glauben und wertete diese als unglaubhafte Schutzbehauptung. Demnach sei es nicht vorstellbar, das der Delinquent noch drei Monate nach dem Tod seines Bruders Cola aus einer Flasche zu sich genommen haben soll, die noch zu dessen geöffnet und mit Amphetamin versehen worden sei. Zudem dürfte das Getränk nach so langer Zeit kaum noch genießbar gewesen sein. Vor allem aber habe der Mann nicht erklären können, wie sich die vom Arzt anlässlich der Blutentnahme festgestellten "fluoreszierenden Anhaftungen in der Nase" erklären ließen, wenn er vorher niemals bewusst Drogen konsumiert hat.
Quelle: ntv.de, awi