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Eltern scheitern mit Eilantrag Beleg für Masernimpfung bei Schülern kann eingefordert werden

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Eine Spritze mit dem Impfstoff Priorix (Lebendvirusimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln) liegt in einer Kinderarztpraxis.

Eine Spritze mit dem Impfstoff Priorix (Lebendvirusimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln) liegt in einer Kinderarztpraxis.

(Foto: picture alliance/dpa)

Eltern einer Grundschülerin in NRW gehen in mehreren Instanzen dagegen vor, einen Nachweis über eine Masernimpfung ihrer Tochter erbringen zu müssen. Nun weist sie ein Gericht in die Schranken. Demnach können Behörden den Nachweis anfordern und auch ein Zwangsgeld anwenden.

Eltern einer Grundschülerin sind vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster mit einem Eilantrag gegen die Pflicht zum Nachweis einer Masernimpfung für Schüler gescheitert. Nach Gerichtsangaben darf ein solcher Nachweis per Verwaltungsakt angeordnet und mit einem Zwangsgeld durchgesetzt werden. Für schulpflichtige Kinder oder deren Eltern ergebe sich hierdurch kein offensichtlicher Grundrechtsverstoß, teilte das Gericht mit.

Damit hatte der Eilantrag auch in zweiter Instanz keinen Erfolg. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Minden den Antrag abgelehnt. Die Eltern der Grundschülerin aus Schieder-Schwalenberg argumentierten darin, dass Eltern von Schulkindern wegen der Schulpflicht keine Entscheidungsfreiheit verbleibe.

Dies führe aber noch nicht zwangsläufig zur Verfassungswidrigkeit der Regelung im Infektionsschutzgesetz, erklärte das Gericht zur Begründung. In der Schule greife ebenso wie bei vorschulischer Kinderbetreuung das vom Gesetzgeber verfolgte legitime Ziel, "vulnerable, weil selbst nicht impffähige Personen vor einer für sie gefährlichen Masernerkrankung zu schützen", hieß es zur Begründung.

Auch bestehe ein hohes Infektionsrisiko im Schulbereich. Die Nachweispflicht und die Durchsetzung mit einem Zwangsgeld seien deshalb nicht "offenkundig unverhältnismäßig", erklärte das Gericht weiter. Der Beschluss von Dienstag vergangener Woche ist unanfechtbar.

Kinder in Kita müssen geimpft sein

Erst im März hatte ein Gericht in Rheinland-Pfalz ebenfalls ein Urteil zu Masernimpfungen ausgesprochen. Hat ein Kind in Rheinland-Pfalz keine Immunität gegen die Masern, hat es demnach auch keinen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Dem Rechtsanspruch auf einen Platz stehe ohne einen Masernschutz ein gesetzliches Betreuungsverbot entgegen, teilte das Verwaltungsgericht Mainz mit. Im vorliegenden eingereichte Bescheinigungen waren demnach keine qualifizierten Zeugnisse.

Die Kinder der Antragsteller sind nicht gegen Masern geimpft und auch nicht anderweitig dagegen immun. Im November 2023 wurden sie mit einem ärztlichen Attest auf eine vorläufige Impfunfähigkeit in eine Kita aufgenommen. Nach Fristablauf des Attestes legten die Eltern eine weitere befristete Bescheinigung vor.

Die Kita teilte den Eltern daraufhin mit, dass die Kinder ab Ende Februar nicht mehr betreut werden könnten, weil ein gültiger Nachweis über medizinische Gründe gegen eine Impfung fehle. Das Verwaltungsgericht lehnte einen Antrag der Eltern auf Weiterbetreuung der Kinder ab.

Quelle: ntv.de, mpe/AFP

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