Hartz-IV-Empfänger überprüft Nur wenige schummeln beim Vermögen
08.09.2021, 11:35 Uhr
"Das Zerrbild von vermögenden Hartz-IV-Empfängern hat nichts mit der Realität zu tun."
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Wer staatliche Unterstützung erhalten möchte, muss auch tatsächlich hilfsbedürftig sein und den entsprechenden Antrag wahrheitsgemäß ausfüllen. Wer hier mogelt - etwa indem er Vermögen versteckt -, dem droht Ärger. Doch das ist kaum der Fall.
Die überwiegende Mehrheit der Hartz-IV-Empfänger (Arbeitslosengeld II) ist ehrlich bei ihren Angaben zum Vermögen oder weiteren Kapitaleinkünften. Eine Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag zeigt: Nur wenige Antragsteller erschleichen sich Hartz-IV-Leistungen. Über die Anfrage hat zuerst die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.
Einnahmen aus Minijobs verschwiegen
So stellten die Jobcenter im vergangenen Jahr in 945 von 1,6 Millionen untersuchten Fällen fest, dass sie zu viel Arbeitslosengeld II ausgezahlt haben, weil das Vermögen des Leistungsempfängers zu hoch war. In 78.382 Fällen kam es demnach wegen verschwiegener Einnahmen aus Minijobs oder sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu Überzahlungen.
Insgesamt wurden 3,9 Millionen Hartz-IV-Empfänger als "erwerbsfähig" geführt. Die Gesamtsumme der zu viel bezahlten Auszahlungen beläuft sich im vergangenen Jahr demnach auf 57,3 Millionen Euro, pro Fall sind das 680 Euro.
Der Grünen-Abgeordnete Sven Lehmann, der die Anfrage gestellt hatte, sagte: "Das Zerrbild von vermögenden Hartz-IV-Empfängern hat nichts mit der Realität zu tun." Hier geht es meist um Menschen, "die arbeiten und selbst Einkommen erwirtschaften wollen". Wer sich etwas hinzuverdiene, "sollte belohnt und nicht bestraft werden", forderte Lehmann.
Sanktionen für Mogelei
Verschweigen Hartz-IV-Empfänger bei der Beantragung der staatlichen Leistungen etwa Vermögen, drohen ihnen Geldbußen in Höhe von bis zu 5000 Euro. Dies regelt das im August 2016 in Kraft getretene Hartz-IV-Änderungsgesetz. Die zu Unrecht empfangenen Leistungen müssen zudem zurückgezahlt werden.
Seit diesem Jahr beläuft sich die Regelleistung bei Hartz IV (Single-Haushalt) auf 446 Euro. Die Sätze für Jugendliche in einer Bedarfsgemeinschaft liegen bei 373 Euro. Kinder bis zum 5. Lebensjahr erhalten ab 2021 283 Euro monatlich.
Quelle: ntv.de, awi/dpa