Einnahmen zu hoch Rundfunkbeitrag steigt inflationär
31.08.2018, 14:58 Uhr
Der Rundfunkbeitrag ist mit dem Grundgesetz vereinbar und sorgt dennoch immer wieder für Unmut.
(Foto: imago/Christian Ohde)
Dass die Entrichtung des GEZ-Nachfolgers nicht uneingeschränkt für Freude sorgt, ist bekannt. Auch wenn der Rundfunkbeitrag gerade erst für verfassungsgemäß erklärt wurde, halten ihn viele doch für viel zu hoch. Zumindest in Relation zur Inflationsrate ist dies zutreffend.
Die Europäische Zentralbank (EZB) strebt eine Inflation von knapp zwei Prozent an, was sie als Idealwert für die Konjunktur und die Preisstabilität erachtet. Waren und Dienstleistungen sollen sich demnach moderat aber eben kontinuierlich verteuern. Dabei hängt die Teuerungsrate nicht nur davon ab, wie sich die Preise für Verbraucher verändern. Entscheidend ist auch, mit welchem Gewicht die Preisentwicklungen der einzelnen Waren und Dienstleistungen in den Verbraucherpreisindex eingehen. Und darüber, ob dieser Warenkorb auch wirklich die tatsächliche Teuerung im Land wiedergibt, wird lebhaft gestritten.
Genau wie über den Rundfunkbeitrag. Den hat das Bundesverfassungsgericht gerade erst für rechtmäßig erklärt. Und so muss ihn weiterhin nahezu jeder Haushalt in Deutschland zahlen. Dabei ist die monatliche Pauschale von 17,50 Euro zu entrichten, unabhängig davon, ob der Inhaber einer Wohnung überhaupt und wenn ja, wie viele Rundfunkgeräte er besitzt.
Ministerpräsidentenkonferenz bestimmt die Höhe
Doch unabhängig davon, ob der Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wird auch die Höhe der Gebühr in Frage gestellt. Angesichts dessen ist eine Untersuchung des Verbraucherportals Warenvergleich.de interessant. Um herauszufinden, ob der Rundfunkbeitrag stärker angestiegen ist als die Verbraucherpreise, wurde das prozentuale Gesamtwachstum der Rundfunkbeiträge mit der Steigerung der Verbraucherpreise – also der Inflationsrate – verglichen.
Das Ergebnis: Die aktuellen Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag sind mit fast 8,0 Milliarden Euro deutlich höher, als sie sein sollten, wenn sie sich genauso wie die sonstigen Verbraucherpreise entwickelt hätten. Denn Letztere sind seit 1995 nur um 35,78 Prozent gestiegen, der Rundfunkbeitrag aber um 70,21 Prozent. Damit haben die Rundfunkgebühren 1,96 mal stärker zugenommen als die Inflationsrate. Wären die Einnahmen also lediglich zum Ausgleich der allgemeinen Teuerung gestiegen, dürften diese laut der Auswertung nur bei 6,38 statt bei 8,0 Milliarden liegen.
Über die Höhe des Rundfunkbeitrags entscheiden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht selbst. Diese melden ihren Bedarf für eine Periode von vier Jahren bei einem unabhängigen Sachverständigen-Gremium, der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), an. Die KEF überprüft den angemeldeten Bedarf und nimmt Stellung zur Frage, ob die Höhe des Rundfunkbeitrags angepasst werden muss. Die Ministerpräsidentenkonferenz bestimmt daraufhin die Höhe der Beiträge.
Wie die öffentlich-rechtlichen Sender die Gelder verwenden, lesen Sie hier.
Quelle: ntv.de, awi