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Radau aus Nachbars Garten Wenn die Wärmepumpe nebenan für Ärger sorgt

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Zumindest an der oft noch fragwürdigen Optik des Außeneinheit der Wärmepumpe hat der Nachbar nichts zu mäkeln.

Zumindest an der oft noch fragwürdigen Optik des Außeneinheit der Wärmepumpe hat der Nachbar nichts zu mäkeln.

(Foto: picture alliance / CHROMORANGE)

Über kurz oder lang sollen alte Öl- und Gasheizungen raus. Als Alternative sind derzeit Wärmepumpen in aller Munde und demnächst wohl auch in vielen Gärten zu finden. Doch die brummenden Kästen bieten Konfliktpotenzial mit dem Nachbarn. Was rechtlich beim Aufstellen hinsichtlich Standort und Lautstärke gilt, lesen Sie hier.

Neu eingebaute Heizungen sollen nach den Plänen der Regierung ab dem Jahr 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen und ab 2045 dürfen definitiv keine fossilen Brennstoffe mehr zum Heizen eingesetzt werden. Das erfreut nicht jeden. Zudem ist auch nicht jedem klar, was die Reform des Gebäudeenergiegesetzes konkret im Einzelfall für ihn bedeutet. Wieder andere tun die sogenannte Wärmewende als Milchmädchenrechnung hinsichtlich der zu erwartenden Kosten, aber auch der zuverlässigen, flächendeckenden Versorgung mit Energie als nicht tragfähig ab.

Aber immerhin sind sich fast alle einig darüber, dass es grundsätzlich eine gute Idee ist, die Abhängigkeit von nicht als lupenrein befundenen Demokratien als Energielieferanten deutlich zu reduzieren. Ob das nachhaltig gelingt, wird die Zukunft zeigen.

Sechs Millionen Wärmepumpen bis 2030

Klar ist hingegen schon jetzt, dass vor allem bei Eigentümern von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften oder Reihenhäusern ein großes Interesse daran besteht, zukünftig mithilfe der Wärmepumpen gewonnenen Energie in den kühleren Jahreszeiten die Hütte warmzuhalten. Was auch daran liegen mag, dass die Energiewende auf eigenem Grund und Boden schon jetzt ordentlich bezuschusst wird. Zudem verspricht die Bundesregierung ganz grundsätzlich, den Bürgern bei der Umsetzung der geplanten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes unter die Arme zu greifen.

Weitere Unterstützung wird aber wohl auch nötig sein, denn bei der Wärmepumpe gilt: Je weniger Wärme benötigt wird, desto besser. Vorteilhaft sind daher eine gute Wärmedämmung des Hauses und eine Flächenheizung, zum Beispiel über den Fußboden, die die Wärme besser verteilt beziehungsweise im Haus hält. Auch derlei Maßnahmen müssen aber natürlich extra vom Hauseigentümer bezahlt werden.

Ganz ungeachtet solcher Kleinigkeiten möchte der verantwortliche Wirtschafts- und Energieminister Robert Habeck bis 2030 hierzulande sechs Millionen Wärmepumpen brummen hören. Bereits ab 2024 sollen jährlich mindestens 500.000 Wärmepumpen in Betrieb genommen werden.

Das dürfte für ordentlich Radau in der Nachbarschaft sorgen. Womit wir beim eigentlichen Thema wären. Denn wenn es um die eigenen Befindlichkeiten geht, hört für die meisten der Spaß auf. Und vor allem Luftwärmepumpen machen Lärm. Erd- und Wasserwärmepumpen sind dagegen leiser, für sie besteht aber wiederum eine Genehmigungspflicht.

Landesbauordnung und Lärmschutz im Blick behalten

Um sich später nicht mit dem Nachbarn über die Zulässigkeit des Betriebs des Gerätes streiten zu müssen, ist es für Modernisierungswillige deshalb unablässig, sich mit dem jeweils geltenden Recht für den Betrieb der Anlage auseinanderzusetzen. Das betrifft sowohl den Mindestabstand des Gerätes zur Grundstücksgrenze als auch den Lärmschutz.

Ersterer ist in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt und sollte dringend beachtet werden. In den meisten Bundesländern beträgt der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze drei Meter. Was auch oft unabhängig davon gilt, ob die Wärmepumpe als bauliche Anlage klassifiziert wird. Wird der Mindestabstand zu Grundstücksgrenze nicht eingehalten, muss nicht selten die Anlage zurückgebaut werden, wie etwa das Landgericht Meiningen (Az.: 3 O 402/14) oder das Verwaltungsgericht Köln (Az. 8 K 16093/17) urteilte. Anders entschied hingegen das Oberlandesgericht in München (Az.: 3 U 3538/17). Auch die Landesbauordnung in Baden-Württemberg gestattet, eine Wärmepumpe direkt an der Grundstücksgrenze zu platzieren. Die Auswahl der Richtersprüche zeigt, dass Wärmepumpen-Interessenten gut beraten sind, sich mit dem jeweils geltenden Landesbauordnung auseinanderzusetzen.

Zudem ist ein Blick in das bundesweit geltende Immissionsschutzgesetz zu werfen, denn selbst wenn die baurechtlichen Auflagen erfüllt sind, kann ein Verstoß gegen den Lärmschutz zum Rückbau der Anlage verpflichten. Deshalb sollte auf die Dezibelwerte und den Aufstellungsort geachtet werden. Eine Platzierung im Bereich von Schlafräumen oder Ecken, welche den Schall vervielfältigen können, sollte deshalb unbedingt vermieden werden.

Mittlerweile sind ungeachtet dessen aber auch Geräte mit leisem Nachtmodus oder geringerer Durchschnittslautstärke zu haben. Die meisten Hersteller geben einen Durchschnittswert von 50 Dezibel (dB) an. Doch dieser Wert wird oftmals überschritten, wenn ein erhöhter Wärmebedarf besteht. Zudem erzeugt die Wärmepumpe vor allem tieffrequenten Schall, der oft als besonders unangenehm und störend wahrgenommen wird.

Grundsätzlich dürfen die Geräte in Kern-, Misch- und Dorfgebieten tagsüber nur mit 60 dB und nachts mit maximal 45 dB brummen. In allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten beträgt die Grenze 55 dB am Tag und 40 dB in der Nacht. In Kurgebieten und der Nähe von Krankenhäusern und Pflegeheimen dürfen hingegen Werte von 45 dB tagsüber und 35 dB nachts nicht überschritten werden. Passiert dies dennoch und findet sich ein Kläger, kann auch dies per Gericht als unzumutbar eingeordnet und ein Weiterbetrieb untersagt werden, wie unter anderem eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Az.: 7 A 263/16) lautete. Weitere Urteile zum Thema finden sich unter anderem unter laerm-luftwaermepumpen.de.

Das Schicksal des Menschen ist der Mensch

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Aber zumindest an der oft noch fragwürdigen Optik der Außeneinheit der Wärmepumpe hat der Nachbar nicht herumzumäkeln, denn die muss im Normalfall hingenommen werden. Da verhält es sich wie mit Gartenzwergen, bunten Glaskugeln oder anderem Tinnef, der sich in Nachbars Garten finden lässt. Wer bereits jetzt Schwierigkeiten hat, den individuellen Geschmacks des anderen zu tolerieren, dürfte es in nächster Zeit noch schwerer haben.

Um schlimmere Auseinandersetzungen mit dem Wohnumfeld zu vermeiden, kann es helfen, dieses in die Modernisierungspläne vorab miteinzubeziehen. Ansonsten greifen ein paar grundsätzliche Umgangsformen. Das heißt, ungeachtet aller gesetzlichen Regelungen seinem Gegenüber freundlich, offen und eventuell noch mit einem Schuss Charme gegenüberzutreten. Denn gute Umgangsformen machen das Leben immer leichter und helfen, den Grind des Alltags erfolgreich zu bekämpfen. Denn noch immer gilt der Satz Bertolt Brechts: "Das Schicksal des Menschen ist der Mensch".

(Dieser Artikel wurde am Sonntag, 16. April 2023 erstmals veröffentlicht.)

Quelle: ntv.de

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