Fakten & Mythen

Über den Tod hinaus Gutes tun Organspender sind Lebensretter

Mit einem Organspendeausweis kann der Wille zu einer Spende klar formuliert werden.

Mit einem Organspendeausweis kann der Wille zu einer Spende klar formuliert werden.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Auseinandersetzung mit dem Tod macht vielen Menschen Angst. Umso schwieriger ist es, eine Entscheidung darüber zu treffen, was mit dem Körper nach dem Leben passiert. Die Angst, nach einer Zustimmung zur Organspende bei lebendigem Leib "ausgeschlachtet" zu werden, ist weit verbreitet. Aus Unsicherheit werden deshalb viele Menschen gar nicht aktiv. Das soll sich ändern, durch ein neues Gesetz und Aufklärung. Hier eine Auswahl der wichtigsten Antworten.

Jeder kann Organspender werden.

Richtig. Jeder Erwachsene, der Organspender werden will, kann das entweder in einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung, formlos oder mündlich seinen nächsten Angehörigen erklären. Bei Kindern unter 14 Jahren entscheiden die Eltern über Zustimmung oder Ablehnung einer Organ- oder Gewebespende. Ab 14 Jahren kann der Jugendliche selbst einer Spende widersprechen. Ab 16 Jahren können Jugendliche sich selbst dafür oder dagegen entscheiden. Alle, die sich bewusst gegen eine Organ- und Gewebespende entscheiden, sollten das ebenfalls niederschreiben oder zumindest ihren nächsten Angehörigen klar mitteilen.

Ab 60 ist man zu alt für eine Organspende.

Falsch! Prinzipiell ist nicht das tatsächliche Alter, sondern der Gesundheitszustand eines Spenders beziehungsweise das biologische Alter seiner Organe entscheidend, ob jemand als Spender infrage kommt oder nicht. Für Sehnen und Bänder gibt es eine Altersobergrenze von 65, für eine Hautspende liegt sie bei 75 Jahren. Bei Hornhäuten in den Augen und Gewebe ist keine Altersobergrenze festgelegt. Die zentrale Vermittlungsstelle für Spenderorgane "Eurotransplant" hat ein spezielles Programm entwickelt, nach dem die Spenderorgane älterer Menschen auch an ältere Empfänger vergeben werden.

Um Spender zu werden, muss ich mich vorher untersuchen lassen.

Falsch! Eine Voruntersuchung durch einen Arzt zu Lebzeiten ist nicht nötig. Dennoch sollten schwerwiegende Erkrankungen wie beispielsweise Tuberkulose oder Krebs im Organspendeausweis im Feld "Anmerkungen/Besondere Hinweise" eingetragen werden. Manche Erkrankungen könnten nämlich mit der Spende auf den bereits geschwächten Empfänger übertragen werden.  

Wenn es keine Erklärung gibt, gibt es auch keine Spende.

Organspender müssen vor der Spende beatmet werden.

Organspender müssen vor der Spende beatmet werden.

(Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)

Falsch! Gibt es von einem Patienten, der für hirntot erklärt wird, keinen Organspendeausweis, Patientenverfügung oder Ähnliches, dann liegt die Entscheidung über eine Organspende bisher noch bei den nächsten Angehörigen. Als Grundsatz gilt dann immer, im Sinne des Verstorbenen zu entscheiden. Das bedeutet: Es ist im gemeinsamen Gespräch mit den behandelnden Ärzten zu klären, was dieser gewollt hätte. Meistens gibt es dafür ein relativ kleines Zeitfenster, da die Organe nur noch durch Maschinen am Leben gehalten werden. Ein aktueller Spenderausweis oder eine Patientenverfügung nimmt den Angehörigen diese schwere Entscheidung ab und lässt Unsicherheiten nicht zu.

Als Organspender wird man medizinisch schlechter behandelt.

Falsch! Jeder Patient, der intensivmedizinisch behandelt werden muss, bekommt in Deutschland zunächst alles, was er braucht, um am Leben zu bleiben und gesund zu werden. Erst wenn der irreversible Hirnfunktionsausfall und damit die Gesamtfunktion des Gehirns nach den Richtlinien der Bundesärztekammer von zwei erfahrenen Ärzten festgestellt wurde, kann die Frage nach einer Organspende gestellt und geklärt werden. Bis dahin wird der Verstorbene weiter beatmet, um die Sauerstoffversorgung der Organe aufrechtzuerhalten. Das ist für eine spätere Spende dringend nötig.

Der Hirntod ist keine sichere Diagnose.

Falsch! Die Diagnose des Hirntodes gilt als eine der sichersten Diagnosen in der Medizin. Sie wird nach einem festgeschriebenem Prozedere vorgenommen und ist deutschlandweit verbindlich. Die Richtlinien der Bundesärztekammer geben vor, dass mindestens zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod feststellen müssen. Die Diagnose muss in einem Hirntodprotokoll sorgfältig dokumentiert werden. Die beiden Ärzte, die den Hirntod untersuchen, müssen durch bestimmte Tests beispielsweise ein tiefes Koma oder die Umkehrbarkeit des Hirnschadens ausschließen. Sie dürfen weder an der Organentnahme noch an der Transplantation beteiligt sein. Wird auf diese Weise der Hirntod festgestellt, dann ist der Tod des Menschen zweifelsfrei nachgewiesen.

Wie viele Organe gespendet werden, entscheidet der Arzt.

Falsch! In den von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung gestellten Organspendeausweis gibt es fünf verschiedene Punkte zum Ankreuzen, um Klarheit über eine spätere Organspende zu schaffen. Dort kann jeder differenziert festlegen, ob er prinzipiell als Organspender zur Verfügung steht oder nicht, ob man nur bestimmte Organe oder bestimmtes Gewebe spenden möchte oder ausschließt oder ob eine namentlich genannte Person nach der Feststellung des Hirntodes über eine Organspende entscheiden soll.

Eine Patientenverfügung tut es auch.

Richtig. Ob man Organspender ist oder nicht, hängt nicht von einem ausgefüllten und unterschriebenen Organspendeausweis ab. Er ist nur ein Hilfsmittel, der schnell Klärung bringen kann. Genauso wirksam ist eine Patientenverfügung, die auch über eine Organspende Auskunft gibt. Viele Menschen, die sich bereits Gedanken über Tod und Sterben gemacht haben, erklären darin allerdings, dass sie, wenn keine Hoffnung auf Heilung besteht, keinerlei lebensverlängernde Maßnahmen mehr wünschen. Dieser Wunsch steht jedoch im Widerspruch zu einer Organspende. Durch den Hirntod, der die Voraussetzung für die Organspende ist, setzt die Atmung aus, der Kreislauf bricht zusammen. In solchen Fällen können die Organe für eine Transplantation nicht mehr verwendet werden. Ärzte müssen in diesem Fall jedoch die niedergeschriebenen Wünsche ihrer Patienten akzeptieren.

Quelle: ntv.de

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