Bereits ab 7. Dezember Krankschreibung per Telefon soll umgehend wiederbelebt werden
29.11.2023, 10:25 Uhr Artikel anhören
Bundesweit waren telefonische Krankschreibungen bereits in der Anfangsphase der Pandemie möglich.
(Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Symbolbild)
Gefühlt liegt halb Deutschland wegen einer Erkältung im Bett oder kann zumindest nicht arbeiten. Damit die Heerscharen von maladen Beschäftigten nicht die Arztpraxen fluten, soll die telefonische Krankschreibung in Bälde wieder möglich sein. Und zwar dauerhaft.
Die Möglichkeit, Krankschreibungen per Telefon zu erhalten, war während der Corona-Krise eine wichtige Option: Sie hat Arztpraxen entlastet und Infektionsgefahren - zum Beispiel durch volle Wartezimmer - reduziert. Die Regelung war nach mehrmaliger Verlängerung am 1. April 2023 ausgelaufen. Laut Bundesregierung sollte die telefonische Krankschreibung aber bereits seit Beginn der Erkältungssaison im Herbst 2023 - also eigentlich schon vor Wochen - diesmal unbefristet wieder möglich sein.
Nun wird die Sache konkreter, wie die ARD berichtet. Demnach soll bereits am 7. Dezember bei einer entsprechenden Plenarsitzung das Thema auf der Tagesordnung stehen, sagte die Vorsitzende des zuständigen Ausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses, Monika Lelgemann, dem Sender. Sollte der Bundesausschuss die Regelung annehmen, wird sie umgehend in Kraft treten: "Das heißt, ab dem 7. Dezember wird es möglich sein." Gesundheitsminister Karl Lauterbach betonte: "Wir arbeiten so schnell, wie wir können. Die Prozesse sind einfach langsam in Deutschland."
Alle Krankheitsbilder abgedeckt
Nach den positiven Erfahrungen soll damit die Möglichkeit geschaffen werden, die telefonische Krankschreibung wieder zuzulassen - allerdings nur bei Krankheiten ohne schwere Symptome und nur bei Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind. Zudem müssen die Praxen dann wohl überprüfen, dass die Anrufer tatsächlich diejenigen sind, für die sie sich ausgeben. Künftig sollen dafür aber alle Krankheitsbilder abgedeckt werden.
Der Bundestag und Bundesrat hat eine Regelung bereits verabschiedet. Bereits jetzt sind Krankschreibungen in bestimmten Fällen per Videosprechstunde möglich.
An den Fristen, bis wann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit mitteilen muss, ändert sich nichts. Dies ist nach wie vor "unverzüglich" zu tun. Die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung muss spätestens nach dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber sein. Abgesehen davon darf dieser aktuell von der gesetzlichen Regelung abweichen und von seinen Mitarbeitern schon ab dem ersten Tag eine Bescheinigung verlangen oder im Arbeitsvertrag eine andere Frist festlegen. Hier muss sich der Arbeitnehmer erkundigen, was für ihn gilt.
Quelle: ntv.de, awi