Strom, Gas, Fernwärme Preisbremsen: Rechner ermittelt Höhe der Abschläge
12.01.2023, 16:16 Uhr
Gespart werden muss dennoch.
(Foto: IMAGO/Zoonar)
Viele Verbraucher bekommen derzeit neue Energiepreise mitgeteilt. Gleichzeitig kommen die staatlichen Preisbremsen. Mit dem Energiepreis-Rechner der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie der neue Abschlag bemessen sein sollte.
Viele Energie-Anbieter kündigen dieser Tage den neuen erhöhten Preis und gleichzeitig einen dementsprechend erhöhten monatlichen Abschlag an. Wie sich die neuen Preisbremsen auf die Höhe der Abschläge für Strom, Gas und Fernwärme auswirken werden, können Haushalte mit Direktverträgen schon jetzt mit einem neuen Online-Rechner der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ermitteln.
Beispiel Strom: "Wer zum Jahreswechsel eine Preiserhöhung bekommen hat und nun höhere Abschläge bezahlen muss, sollte wissen, dass die Abschläge ab März in vielen Fällen wieder niedriger werden", erklärte die Energiemarktexpertin der Verbraucherzentrale NRW, Christina Wallraf. "Denn wer aktuell mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom zahlen muss, profitiert von der Preisbremse." Für Januar und Februar würden zunächst hohe Abschläge fällig, da die Preisbremsen erst ab März die Abschläge reduzierten.
Preisbremsen wirken für das gesamte Jahr 2023
"Die Preisbremsen gelten allerdings rückwirkend auch für Januar und Februar", betonte sie. Die Entlastung für die ersten beiden Monate bekämen Haushalte dann beispielsweise im März gutgeschrieben. Die Preisbremsen wirken für das gesamte Jahr 2023. Eine Verlängerung bis April 2024 ist laut Gesetz möglich.
Um den Rechner etwa für die Ermittlung der künftigen Strom-Abschläge zu nutzen, müssen Verbraucher den aktuellen Bruttoarbeitspreis, den Grundpreis und die Jahresverbrauchsprognose kennen. Laut Verbraucherzentrale müssen Energieanbieter die neuen Abschläge und die Entlastung durch die Preisbremse bis spätestens Ende Februar mitteilen.
Während die Entlastungen bei direkten Kunden über niedrigere Abschläge ankommen, erhalten Mieter die Entlastungen für Gas und Fernwärme in der Regel mit der Betriebskostenabrechnung. Außerdem werden hier aber auch etliche Nebenkosten zum Beispiel zur Wartung mit aufgestellt, was es zusätzlich schwierig macht, die Konsequenzen gestiegener Gaspreise nachzuvollziehen. Betroffene sollten sich mit einer Heizkostenabrechnung vom Vermieter im Zweifel an Ihre Verbraucherzentrale wenden und erfragen, wie sich der gestiegene Gaspreis darin auswirkt und welche Abschläge demnach angemessen sind. Eine grobe Orientierung kann auch ein anderer Rechner der Verbraucherzentrale bieten, mit dem die Auswirkungen vermuteter Kostensteigerungen berechnet werden können.
Quelle: ntv.de, awi/dpa