Ratgeber

Mund-Nasen-Schutz im Freien Wann darf die Maske ab?

Rauchen ist aus Sicht des Gesundheitsministeriums kein ausreichender Grund, um die Maske vorübergehend auszuziehen.

Rauchen ist aus Sicht des Gesundheitsministeriums kein ausreichender Grund, um die Maske vorübergehend auszuziehen.

(Foto: imago images/imagebroker)

Die Frage liegt auf der Hand. Wieso steigen trotz Maskenpflicht vielerorts dennoch die Infektionszahlen? Ungeachtet einer schlüssigen Antwort wird auch hierzulande die Maskenpflicht im Freien ausgeweitet. Doch zu welcher Gelegenheit darf man sie vorübergehend abnehmen?

Gerade erst stellte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, das Tragen einer Alltagsmaske als Schutz vor dem Coronavirus infrage. Und tatsächlich, trotz Maskenpflicht an vielen Stellen des öffentlichen Lebens steigen die Infektionszahlen. Und zwar drastisch. Und auch in Ländern, in denen das konsequente Tragen einer Maske im Freien schon lange - oder immer wieder - Usus ist.

Ungeachtet dessen haben einige Städte in Deutschland ihre Maßnahmen verschärft. Unter anderem gehört dazu die Maskenpflicht auf der Straße. Diese gilt allerdings nicht überall. Für Berlin hat der Senat am 20. Oktober beschlossen, dass die Masken auch im öffentlichen Raum getragen werden müssen. Zumindest dann, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Also beispielsweise in diversen Einkaufsstraßen, in Warteschlangen und auf Wochenmärkten.

Ähnliche Regeln gelten auch in anderen Städten wie München. Von 9 bis 23 Uhr ist in Fußgängerzonen, auf belebten Plätzen und einigen weiteren Straßen die Maske zu tragen. Entsprechende Schilder weisen darauf hin. Auch in Köln und Düsseldorf ist die Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum verpflichtend. Ab Montag, 26. Oktober, soll auch in sächsischen Städten die Maskenpflicht gelten.

Stellt sich abgesehen davon die Frage: Wann darf die Maske in den entsprechenden Bereichen runter? Darf zum Beispiel in Einkaufsstraßen nun noch gegessen und getrunken werden? Darf man zum Joggen oder Fahrradfahren die Maske absetzten? Und was ist mit der Zigarette beim Schlendern durch die Einkaufspassage? Aber der Reihe nach. Los geht's:

Ist Essen und Trinken erlaubt?

Ja. Ein Verzehrverbot gilt trotz Maskenpflicht nicht. Schließlich sind die Einkaufsstraßen auch gespickt mit Schnellrestaurants und Fingerfood. Fürs Essen und Trinken darf die Maske also weiterhin abgelegt werden. Am besten sollte dann aber verstärkt auf den Abstand geachtet werden.

Darf man rauchen?

Nein. Das Rauchen ist aus Sicht des Gesundheitsministeriums kein ausreichender Grund, um die Maske vorübergehend auszuziehen. Es habe eine "deutlich geringere Versorgungsfunktion" als Essen und Trinken. Die endgültige Entscheidung liegt hierbei aber bei den lokalen Behörden. Die Stadt Düsseldorf sanktioniert beispielsweise das Missachten der Maskenpflicht beim Rauchen.

Darf ohne Maske Sport getrieben werden?

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Ja. Nur nicht in den Zonen mit Maskenpflicht. Hier gilt auch für Jogger und Fahrradfahrer: Maske auf! Wer in maskenfreien Gebieten unterwegs ist, sollte besonders darauf achten, den Mindestabstand einzuhalten. Gerade beim Sport ist der Tröpfchen-Ausstoß laut Experten größer.

Wer unsicher ist, wo, wann, was gilt, sollte sich auf der Internetseite seiner Stadt schlaumachen und nach den dort geltenden Bestimmungen gucken. Denn bei Verstößen gegen die Maskenpflicht wird in einigen Städten ein empfindliches Bußgeld fällig. Und wenn es ganz dumm läuft, gibt es die Infektion noch obendrauf.

Quelle: ntv.de, awi

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