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Regelsatz zu gering Auch erhöhtes Bürgergeld deckt nicht die Stromkosten

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Grundsätzlich haben auch Bürgergeld-Empfänger die Möglichkeit, mit einem Anbieter- oder Tarifwechsel ihre Kosten zu senken.

Grundsätzlich haben auch Bürgergeld-Empfänger die Möglichkeit, mit einem Anbieter- oder Tarifwechsel ihre Kosten zu senken.

(Foto: IMAGO/U. J. Alexander)

Die Erhöhung des Bürgergeldes im nächsten Jahr erhitzt die Gemüter. Während die einen meinen, Arbeit würde sich nicht mehr lohnen, zeigt eine Untersuchung, dass der rein rechnerisch vorgesehene Betrag von 45,70 Euro für die Begleichung der Stromrechnung nicht ausreicht.

Zum 1. Januar hat das Bürgergeld die bisherige Grundsicherung ersetzt. Mit dessen Einführung ist der Regel­satz der Grund­sicherung für Erwerbs­lose von 449 auf 502 Euro pro Monat gestiegen. Ab 2024 sollen Bürgergeld-Empfänger statt bisher 502 dann 563 Euro im Monat bekommen. Davon sind rein rechnerisch 45,70 Euro für die Begleichung der Stromrechnung vorgesehen.

Trotz dieser deutlichen Erhöhung bleibt auch 2024 der Anteil für Strom zu gering, wie Berechnungen des Vergleichsportals Verivox zeigen. Demnach beläuft sich der Fehlbetrag für einen Alleinlebenden voraussichtlich auf 129 Euro pro Jahr. Die Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1500 Kilowattstunden belaufen sich nach Verivox-Berechnungen im Bundesdurchschnitt auf monatlich rund 56,45 Euro. Die tatsächlichen Stromkosten sind somit rund ein Viertel (24 Prozent) höher als die dafür vorgesehenen Zuwendungen.

Wird das aktuelle Preisniveau für Neukunden berücksichtigt, können Bürgergeld-Empfänger die Lücke aber schließen. Hier werden derzeit bundesweit durchschnittlich 43,27 Euro pro Monat fällig und damit sogar gut 5 Prozent weniger, als im Bürgergeld veranschlagt. Wie hoch dieses Plus ausfällt, unterscheidet sich aber regional. In Bremen müssen alleinlebende Bürgergeld-Empfänger jeden Monat im Schnitt 40,35 Euro für den günstigsten Stromtarif aufbringen. Das sind rund 12 Prozent weniger als im Bürgergeld-Satz vorgesehen. Im Laufe des Jahres ergibt sich so ein rechnerischer Überschuss von 64 Euro.

Günstigster Anbieter nicht immer zu haben

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Auch in Bayern, Berlin und Niedersachsen (je minus 7 Prozent) liegen die realen Stromkosten im günstigsten Tarif deutlich unter dem im Regelsatz vorgesehenen Stromkostenanteil. Rund 11 Euro (2 Prozent) zuzahlen müssen hingegen Bürgergeld-Empfänger in Brandenburg und Schleswig-Holstein.

Grundsätzlich haben Bürgergeld-Empfänger zwar die Möglichkeit, mit einem Anbieter- oder Tarifwechsel ihre Kosten zu senken, doch ein eigenständiger Wechsel in günstigere Tarife übersteigt in manchen Fällen die Planungskompetenz der Betroffenen oder ist etwa mit nachteiligen Schufa-Einträgen nicht immer ohne Weiteres möglich. Denn viele Stromanbieter prüfen vor Vertragsabschluss die Bonität der Kunden und behalten sich vor, die Belieferung abzulehnen. Damit bleibt den ärmsten Verbrauchern ein zentraler Weg zu sinkenden Stromkosten versperrt.

Quelle: ntv.de, awi

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