Zwang statt Freiwilligkeit Gutscheine wälzen Risiko auf Verbraucher ab

Um Unternehmen vor dem Ruin zu bewahren, sollen diese Kosten für entfallene Veranstaltungen vorerst nicht erstatten müssen. Verbraucher sollen stattdessen zur Annahme von Gutscheinen verpflichtet werden. Doch Zwangsgutscheine verteilen die Lasten der Krise in unfairer Weise, bemängeln Verbraucherschützer.
Fußballspiele, Konzerte, Theateraufführungen, Urlaubsreisen oder Fitnessstudiobesuche - wegen der Corona-Pandemie fallen derartige Aktivitäten ins Wasser. Entfällt eine Veranstaltung, ergibt sich dabei normalerweise ein Anspruch auf Erstattung. Doch dieser soll nach einem Beschluss des Bundeskabinetts ausgesetzt werden. Verbraucher sollen stattdessen Gutscheine annehmen müssen, wenn die Tickets für die durch das Coronavirus abgesagte Veranstaltung vor dem 8. März erworbenen wurde. Das kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und fordert Nachbesserungen.
"An den Folgen der Corona-Krise haben alle schwer zu tragen, Unternehmen wie Verbraucherinnen und Verbraucher. Die geplanten Zwangsgutscheine verteilen die Lasten aber auf eine unzumutbare und unfaire Weise. Die Pläne drohen viele Verbraucher zu überfordern", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Insolvenzrisiko komplett auf Verbraucher abgewälzt
In einer Kurzstellungnahme zum Gesetzentwurf kritisiert der vzbv, dass auf diese Weise das Insolvenzrisiko komplett auf die Verbraucher abgewälzt wird. Die Gutscheine sind nicht abgesichert. Heißt: Sollte ein Anbieter pleitegehen, bleiben Verbraucher vermutlich auf den Kosten sitzen.
Zusätzlich tragen sie das Preissteigerungsrisiko. Ein Beispiel: Steigt der Ticketpreis für den Nachholtermin eines Konzerts, weil etwa die Miete für den Veranstaltungsort höher ausfällt, sollen die Verbraucher die zusätzlichen Kosten tragen. Das ist aus Sicht des vzbv nicht hinnehmbar, Nachbesserungen am Gesetzentwurf sind notwendig. Der Gesetzentwurf sieht zwar eine Unzumutbarkeitsregelung vor, die aber laut vzbv zu unbestimmt bleibt. Die Verbraucherschützer fordern eine klare und eindeutige Definition der Härtefälle und die Benennung einer Schlichtungsstelle.
Bereits jetzt zeigen sich viele Menschen freiwillig solidarisch mit den Anbietern und entscheiden sich für einen Gutschein. Bei dieser Freiwilligkeit müsse es bleiben, so Müller: "Solidarität zum Zwang zu machen und bewährtes Verbraucherrecht - nämlich den Anspruch auf Erstattung - auszuhebeln, ist der falsche Weg. Der Staat darf nicht verordnen, wofür die Menschen ihr Geld ausgeben."