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"Nicht einfach gewürfelt" Hartz-IV-Bezieher bekommen mehr Geld

Wer als Hartz-IV-Empfänger Vermögen verschweigt, muss nun mit Bußgeldern rechnen. Foto: Arno Burgi

Laut Bundessozialministerin Andrea Nahles erfolgt die Erhöhung "einem klaren und transparenten Mechanismus".

(Foto: dpa)

Arbeitslosengeld-II-Empfänger können sich wohl ab 2019 über etwas mehr Geld im Portemonnaie freuen, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verrät. Viel ist es nicht, aber die Leistungen sollen ja vor allem der Existenzsicherung dienen.

Im Jahr 2019 sollen die Unterstützungsleistungen für Hartz-IV-Bezieher auf 424 Euro für Erwachsene steigen, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters erklärte. Betroffen von der Erhöhung sind etwa sechs Millionen Menschen.

"Es wird eine Erhöhung für Erwachsene im Regelsatz um acht Euro geben, beim Regelsatz für Kinder um sechs", so Heil. Im selben Gespräch räumte er ein, dies seien "natürlich keine Beträge, die irgendwie jemanden glücklich machen".

Er lege allerdings Wert auf die Feststellung, dass gerade betroffenen Kindern im kommenden Jahr viel geholfen werde. Etwa durch Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket. Das Gesamtpaket kostet den Staat etwa 480 Millionen Euro. Die Summe orientiert sich an der Inflation. Diese liegt aktuell bei zwei Prozent. "Das folgt dem gesetzgeberischen Mechanismus, den wir haben", so Heil. "Das ist jetzt nicht einfach gewürfelt", räumte er ein.

Derzeit werden nachfolgende Leistungssätze gezahlt:

  • Alleinstehend / Alleinerziehend
    416 Euro 
    Regelbedarfsstufe 1
  • nicht-erwerbsfähige Erwachsene / Behinderte (z.B. Wohngemeinschaften)
    416 Euro 
    Regelbedarfsstufe 1
  • Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften
    374 Euro 
    Regelbedarfsstufe 2
  • Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen (bis Ende 2019)
    332 Euro
    Regelbedarfsstufe 3
  • nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern
    332 Euro 
    Regelbedarfsstufe 3
  • Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren
    316 Euro 
    Regelbedarfsstufe 4
  • Kinder von 6 bis unter 14 Jahren
    296 Euro 
    Regelbedarfsstufe 5
  • Kinder unter 6 Jahre
    240 Euro 
    Regelbedarfsstufe 6

Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Das Jobcenter orientiert sich dabei am örtlichen Niveau der Mieten auf dem Wohnungsmarkt.

Die Regelsätze werden jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Als Basis dient ein Mischindex, welcher sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung der regelbedarfsrelevanten Güter und Dienstleistungen und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammensetzt. Beide Werte werden vom Statistischen Bundesamt ermittelt. Das Kabinett soll die Verordnung zur jährlichen Anpassung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende am Mittwoch nächster Woche billigen.

Quelle: ntv.de, awi

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