Bund entlastet Millionen Mieter Vermieter müssen Hälfte des CO2-Preises zahlen
12.05.2021, 11:01 Uhr
Wer mit Öl, Erdgas oder Fernwärme heizt, musste sich ab dem 01. Januar 2021 auf höhere Heizkosten einstellen.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Wochenlang gab es dazu keine Einigung in der Großen Koalition. Jetzt hat die Bundesregierung sich zu einem Beschluss durchgerungen: Die Mieter sollen die Kosten des seit 1. Januar geltenden CO2-Preises nicht mehr allein tragen.
Vermieter sollen künftig die Hälfte der Kosten für den seit 1. Januar geltenden CO2-Preis auf Öl und Gas tragen. Das geht aus einem Beschluss hervor, den die Bundesregierung am Mittwoch begleitend zum geänderten Klimaschutzgesetz gefasst hat. Wochenlang hatte die Große Koalition über eine faire Lastenverteilung zwischen Mietern und Vermietern gestritten und keine Einigung erzielt. Bisher gilt die CO2-Abgabe rechtlich als Bestandteil der Heizkosten, damit konnte sie von den Vermietern vollständig auf die Mieter abgewälzt werden.
Grüne und SPD hatten sich für eine Entlastung von Mietern ausgesprochen, während die Union argumentiert hatte, dass Vermieter nicht für den Strom- und Wärmeverbrauch von Mietern verantwortlich seien. Auch die Standards für Neubauprojekte sollen angehoben werden, um weitere Anreize für klimafreundliche Lösungen im Bausektor zu schaffen.
Die Teil-Entlastung von Mietern, über die zuerst der "Spiegel" berichtete, ist Teil eines Kabinettsbeschlusses, den die Bundesregierung gemeinsam mit dem geänderten Bundes-Klimaschutzgesetz gefasst hat. Darin verpflichtet sich die Bundesregierung auch noch zusätzliche acht Milliarden Euro zur Finanzierung weiterer Klimaschutzmaßnahmen bereitzustellen. Sie sehen bis 2030 eine Kürzung des Treibhausgas-Ausstoßes um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Bisher betrug die Vorgabe 55 Prozent.
Bisher jüngere Generation benachteiligt
Außerdem muss demnach Deutschland schon 2045 statt 2050 klimaneutral sein, darf dann also praktisch überhaupt kein CO2 mehr in die Atmosphäre blasen. Den größten Teil der neuen Einsparungen bis 2030 soll der Energiesektor bringen. Es gilt damit als sicher, dass die Kohlemeiler deutlich früher abgeschaltet werden müssen als 2038, was die Regierung bisher als spätestes Datum festgelegt hatte.
Die Europäische Union hatte das Klimaziel bis 2030 für die Gemeinschaft auf 55 Prozent von 40 Prozent angehoben. Daher hätte Deutschland seine Vorgaben ohnehin anpassen müssen. Zudem hatte das Bundesverfassungsgericht vor Kurzem geurteilt, dass das alte Klimagesetz von 2019 die jüngere Generation benachteilige. Bis 2030 sehe dieses Gesetz zu wenig Einsparungen vor, sodass danach umso mehr geleistet werden müsse, damit Deutschland seine internationalen Verpflichtungen einhalten könne. Dies sei unfair, da die Hauptlast so auf eine spätere Generation verlagert werde.
CO2-Abgabe wird anhand eines CO2-Preises berechnet
Als weitere Schwerpunkte sieht der Plan einen Investitionspakt mit der Industrie für "klimafreundliche Produktion in Deutschland", eine Förderung des Einsatzes von Wasserstoff zur Energiegewinnung und eine stärkere Nutzung des Potenzials natürlicher CO2-Senken vor. Außerdem will die Regierung prüfen, ob zur Finanzierung eines Teils der Vorhaben klimaschädliche Subventionen wegfallen können.
Wer mit Öl, Erdgas oder Fernwärme heizt, musste sich ab dem 1. Januar 2021 auf höhere Heizkosten einstellen. Das Klimaschutzprogramm 2030 sieht ab dann einen CO2-Preis (Kohlenstoffdioxid-Abgabe) auf die Emission von Kohlendioxid vor. Die CO2-Abgabe wird anhand eines CO2-Preises berechnet, den die Bundesregierung für eine Tonne des klimaschädlichen Gases im Jahr 2021 mit 25 Euro festgelegt hat. Diese CO2-Bepreisung wird sich auch auf die Entwicklung der Kosten fürs Heizen mit Öl, Erdgas oder Fernwärme auswirken. Beim Heizöl sind rund 8 Cent pro Liter zu veranschlagen, beim Gas 0,6 Cent pro Kilowattstunde.
Quelle: ntv.de, awi/dpa