Verbraucher aufgepasst Das ändert sich im Februar
31.01.2018, 07:17 Uhr
(Foto: imago/CHROMORANGE)
Auch im Februar 2018 müssen sich Verbraucher auf Änderungen einstellen. Diese Änderungen treten zum neuen Monat in Kraft.
Besserer Schutz von Frauen vor Gewalt
Am 1. Februar tritt das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft, die sogenannte Istanbul-Konvention. Das Übereinkommen enthält umfassende Verpflichtungen zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter. Mit Deutschland haben jetzt 25 der 47 Mitgliedstaaten des Europarats die Konvention ratifiziert. Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Frau und Mann und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben. Bürgerinnen und Bürger können etwaige Klagen vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention stützen.
Diesel-Fahrverbot
Wegen der hohen Feinstaubbelastung in einigen deutschen Großstädten wird über ein Diesel-Fahrverbot diskutiert. Die finale Entscheidung fällt am 22. Februar. Dann entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über mögliche Fahrverbote. Dabei geht es insbesondere um die Städte Stuttgart und Düsseldorf.
Monetarisierungsregeln auf Youtube
Ab dem 20. Februar wird es schwieriger, mit Youtube-Videos Geld zu verdienen. Um in das Monetarisierungsprogramm aufgenommen zu werden, brauchten Videoersteller bisher 10.000 Views pro Kanal. Nun muss der Kanal zudem mindestens 1000 Abonnenten haben und innerhalb der vergangenen 12 Monate eine "Watchtime" von 4000 Stunden nachweisen können. Auch für bereits bestehende Kanäle gelten die neuen Regeln.
Sauberes Trinkwasser
Eine neue Trinkwasserverordnung sichert die hohe Wasserqualität in Deutschland: Wasserversorger müssen über Aufbereitungsstoffe oder verwendete Materialien informieren. Zudem wird die mikrobiologische Sicherheit durch häufigere Untersuchungen auf Enterokokken, insbesondere bei kleinen Anlagen (wie beispielsweise Brunnen von gastronomischen Betrieben), erhöht. Außerdem wurde zur Erhöhung des Verbraucherschutzes festgelegt, dass Untersuchungsstellen auffällige Legionellenbefunde in der Trinkwasser-Installation in Gebäuden neuerdings direkt an das Gesundheitsamt zu melden haben.
Zudem dürfen Versorgungsanlagen nicht zweckentfremdet werden. Eigentümer von "privaten Hausbrunnen" sind weitgehend von chemischen Kontrolluntersuchungen entlastet, wenn die Trinkwasserhygiene gewahrt ist. Die Verordnung ist am 9. Januar in Kraft getreten. Um den Verbraucherschutz und die trinkwasserhygienische Sicherheit zu stärken, gehen die neuen Regelungen zum Teil über die europarechtlichen Vorgaben hinaus.
Zinkoxid in Kosmetika eingeschränkt
In Zukunft dürfen keine Kosmetika mit Zinkoxid mehr in Verkehr gebracht werden, die Verbraucher aus Versehen einatmen könnten. Das gilt zum Beispiel für Sprays. Das Inhalieren von Zinkoxidpartikeln kann eine Lungenentzündung zur Folge haben. Die Neuregelung der EU-Kosmetik-Verordnung wird ab 24. Februar wirksam.
Quelle: ntv.de, awi