Verbraucher aufgepasst Das ändert sich im März
28.02.2019, 06:22 Uhr
(Foto: imago/CHROMORANGE)
Berliner bekommen einen Feiertag mehr, den sie allerdings wegen des Schnittverbots nicht für radikale Gartenarbeit nutzen dürfen. Zudem steigt der Mindestlohn für Bauarbeiter. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.
Mindestlohn für Bauarbeiter steigt
Ab dem neuen Monat bekommen Beschäftigte in der Baubranche mehr Lohn. So haben in Westdeutschland Facharbeiter statt 14,95 künftig 15,20 Euro pro Stunde auf dem Gehaltszettel. In Ostdeutschland bekommen sie nur 12,20 Euro. In Berlin steigt der Mindestlohn aufgrund einer Sonderregelung von 14,80 auf 15,05 Euro. Auch Hilfsarbeiter bekommen ab 1. März mehr Gehalt. Statt 11,75 gibt es künftig 12,20 Euro (West- und Ostdeutschland).
Insgesamt fünf Millionen Arbeitnehmer profitieren von der Änderung, welche die Gewerkschaft IG Bau und die beiden Arbeitgeberverbände des Baugewerbes gemeinsam beschlossen haben.
Eingeschränkte Gartenarbeit
Zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt das Schnittverbot im Garten. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist damit das Heckeschneiden und Bäumefällen verboten. So möchte der Gesetzgeber Tiere und Pflanzen schützen. Erlaubt sind dann nur noch "schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen".
Neuer Feiertag in Berlin
Der Internationale Frauentag am 8. März ist in diesem Jahr zum ersten Mal gesetzlicher Feiertag in Berlin. Zuvor hatte die deutsche Hauptstadt mit nur neun Feiertagen die wenigsten arbeitsfreien Tage aller Bundesländer.
Mütterrente II
Mütter und Väter, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren sind, bekommen ab dem neuen Monat statt bisher 2 nun 2,5 Entgeltpunkte gutgeschrieben. So will es das von der Bundesregierung beschlossene Rentenpaket mit der Mütterrente II. In Westdeutschland entspricht ein Rentenpunkt aktuell 33,03 Euro, in Ostdeutschland sind es nur 30,69 Euro. Somit erhalten Mütter und Väter im Westen 16,02 Euro, im Osten 15,35 Euro mehr pro Monat und Kind.
Neue Kennzeichen für Kleinkrafträder
Die Farbe der Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder wechselt jährlich. Somit kann leichter überprüft werden, ob der Versicherungsschutz noch aktuell ist. Ab März werden blaue von grünen Schildern abgelöst. Alle Mofas, Mopeds, Roller, Leichtmofas, Segways oder leichte Quads mit weniger als 50 Kubikzentimetern und einer Spitzengeschwindigkeit von 45 km/h müssen das entsprechende Versicherungskennzeichen tragen. Gleiches gilt für schnelle E-Bikes (S-Pedelecs), die Spitzengeschwindigkeiten bis 45 km/h erreichen können.
Ohne aktuelles Kennzeichen erlischt der Versicherungsschutz und das Fahrzeug darf nicht auf die Straße. Zudem macht sich der Fahrer auch strafbar. Ein neues Kennzeichen ist direkt beim Abschluss einer entsprechenden Versicherung und auch beim Moped-Händler zu haben.
Quelle: ntv.de, awi