Portfolio neu sortieren Goldpreis-Rekorde mitnehmen: So gelingt der Verkauf
22.01.2025, 09:24 Uhr Artikel anhören
Wer jetzt verkaufen möchte, sollte einiges beachten.
(Foto: imago stock&people)
Barren, Münzen und Co.: Wer bei der Geldanlage zumindest teilweise auf Gold setzt, hat seit dem vergangenen Jahr ein gutes Geschäft gemacht. Bei den hohen Preisen kann sich jetzt ein Verkauf lohnen.
Eine Unze Feingold, also etwas mehr als 31 Gramm, kostet derzeit über 2600 Euro. Damit ist der Preis innerhalb eines Jahres um rund 35 Prozent gestiegen. Für Anlegerinnen und Anleger, die zum Beispiel Münzen oder Barren als Wertanlage haben, kann sich ein Verkauf zumindest eines Teils ihres Goldbestands daher lohnen.
"Der Start ins neue Jahr ist ein guter Anlass für eine Bestandsaufnahme und Optimierung der eigenen Finanzen", sagt Nadine Graf vom Ratgeberportal Finanztip. Gerade weil der Goldpreis in der Vergangenheit stärker schwankte und weniger Rendite abwarf als beispielsweise ein Investment in einen Indexfonds (ETF) auf den Welt-Aktien-Index MSCI World, sollte das Portfolio höchstens zu zehn Prozent aus Gold bestehen.
Wessen Goldanteil durch die Wertsteigerung unverhältnismäßig gestiegen ist, kann nun durch einen Verkauf nachsteuern. Wie das sicher und zu einem fairen Preis gelingt, erklärt Finanztip wie folgt:
- Bringen Sie den aktuellen Goldpreis in Erfahrung. Hilfreich können etwa Online-Vergleichsportale wie gold.de oder gold-preisvergleich.com sein.
- Recherchieren Sie anschließend den Ankaufspreis für Ihre jeweiligen Münzen oder Barren. Achten Sie dabei nicht nur auf das Gewicht, sondern auch auf den Zustand und den Jahrgang.
- Suchen Sie nach Möglichkeit einen seriösen, lokalen Händler auf, der einen guten Preis bietet und gleichzeitig dem Berufsverband des Deutschen Münzfachhandels angehört. Dazu können Sie die Mitgliedersuche auf der Webseite des Verbands nutzen. Wer lieber im Internet verkaufen möchte, sollte darauf achten, dass das Paket in ausreichender Höhe versichert ist, und wissen, dass der Versand bereits einen Teil der Rendite kosten kann.
Übrigens: Bei Goldverkäufen erfassen Edelmetallhändler die Daten des Verkäufers grundsätzlich, um ihrer Dokumentationspflicht nachzukommen. Deshalb muss beim Verkauf der Ausweis vorgelegt werden. Diese Daten werden allerdings nur dann weitergeleitet, wenn Verdacht auf Geldwäsche besteht. Zudem muss, wer Gold in Höhe von über 10.000 Euro bei seiner Hausbank oder in Höhe von 2500 Euro an eine fremde Bank verkaufen möchte, Kaufbelege für das Gold vorlegen.
Das Geldwäschegesetz richtet sich lediglich an Banken. Deshalb gelten die Regelungen nicht für Edelmetallhändler oder Privatpersonen. Wird Gold im Wert von mehr als 2000 Euro verkauft, muss der Edelmetallhändler einen Dokumentationsbogen ausfüllen. Auch diese Dokumentation wird im Normalfall nicht behördlich gemeldet. Stattdessen wird sie intern abgelegt und für einen Zeitraum von fünf Jahren aufbewahrt, wie goldsilbershop.de informiert.
Quelle: ntv.de, awi/dpa