Mit und ohne Rezept, mit Risiko Welche Schmerzmittel sind geeignet?
25.02.2020, 19:04 Uhr
Niemand möchte sich unnötig quälen. Dementsprechend häufig wird die Pein mit Schmerzmitteln bekämpft.
(Foto: imago images / Panthermedia)
Es gibt kaum einen Schmerz, gegen den es kein passendes Mittel gibt. Doch auch wenn entsprechende Medikamente sinnvoll sein können, sollten sie nicht bedenkenlos eingenommen werden, wie auch eine Untersuchung der Stiftung Warentest zeigt. Eine Übersicht.
Egal, ob sie bohren, pochen, drücken, stechen, brennen oder kribbeln: Schmerzen sind Warnsignale des Körpers, die auf eine Erkrankung oder Verletzungen hinweisen. Die gute Nachricht: Im Zuge der Heilung vergehen sie wieder. So lange warten möchte und kann allerdings nicht jeder. Zudem können Schmerzen auch chronisch werden. Was daran liegen kann, dass das Übel einfach nicht aufhört oder sich der Schmerz verselbständigt.
Doch ob kurz- oder langfristig, niemand soll und möchte sich unnötig quälen. Dementsprechend häufig wird die Pein mit Schmerzmitteln bekämpft. Doch keine Wirkung ohne Nebenwirkung. Das gilt erst recht für verschreibungspflichtige Medikamente. Im Langzeiteinsatz bergen Schmerzmittel zudem die Gefahr, durch Gewöhnungseffekte an Wirksamkeit zu verlieren oder sogar selbst Schmerzen zu verursachen.
Mit und ohne Rezept
Die Stiftung Warentest hat deshalb geschaut, ob entsprechende Mittel geeignet sind und wann Vorsicht geboten ist. Je nach Stärke werden die Medikamente nach einem Schema der Weltgesundheitsorganisation in drei Stufen eigeteilt. Als da wären:
- Nicht-Opioide - hierzu gehören Wirkstoffe wie Acetylsäure (ASS), welches sich beispielsweise in Aspirin findet, Iburofen, Diclofenac und Paracetamol.
- Schwache Opioide - hierzu gehören Wirkstoffe wie Codein, Tramadol und Tilidin.
- Starke Opioide - hierzu gehören Wirkstoffe wie Morphin, Buprenorphin, Fentanyl und Oxycodon.
Viele der nicht-opioiden Medikamente sind empfehlenswert und rezeptfrei zu haben. Sie hemmen die Bildung von sogenannten Prostagladinen. Diese Botenstoffe entstehen nach Gewebeschäden und begünstigen Schmerzen, entzündliche Reaktionen und Fieber. Prostagladine haben im Körper allerdings auch positive Effekte, etwa für Niere, Magen, Herz und Kreislauf. Diese Wirkungen können die Mittel aushebeln. Manche Wirkstoffe erhöhen zudem laut neueren Studien das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall, darunter auch Ibuprofen und (wohl nochmals stärker) Diclofenac. ASS hingegen schlägt vor allem auf den Magen. Ein weiterer Klassiker, Paracetamol, wirkt über etwas andere Mechanismen und kann im Übermaß ernste Leberschäden nach sich ziehen.
Warentest rät denn auch, Schmerzmittel ohne ärztlichen Rat höchstens vier Tage am Stück und zehn Tage im Monat zu nehmen. Grundsätzlich sind bei jeder Selbstmedikation die Beipackzettel sowie bestimmte Grenzen zu beachten. Von Kombimitteln wie Spalt, Neuralgin oder Thomapyrin raten die Tester eher ab, da die Kombination von Wirkstoffen keinen zusätzlichen therapeutischen Vorteil biete, aber ein erhöhtes Nebenwirkungsrisiko.
Vorsicht vor Abhängigkeit
Bei den schwachen und verschreibungspflichtigen Opioiden hält Warentest grundsätzlich die Wirkstoffe Codein, Tramadol und Tilidin für geeignet. Die Wirkstoffkombination von Tilidin und Naloxon hingegen weniger. Grundsätzlich können auch alle schwachen Opioide abhängig machen, hier gilt es unbedingt dem ärztlichen Rat zur Einnahme zu befolgen.
Was natürlich erst recht für die Einnahme von starken Opioiden gilt. Die sind in Deutschland sogar nur nach Vorlage eines Betäubungsmittelrezeptes zu bekommen. Die Wirkstoffe Morphin, Buprenorphin, Levomethadon, Hydromorphon, Piritramin, Tapentadol und Oxycodon halten die Tester für bei entsprechender Indikation für empfehlenswert - von Pethidin wird eher abgeraten.
Die Einnahme von starken Opioiden sollte immer nur unter strenger ärztlicher Kontrolle erfolgen. Regelmäßige Termine beim Mediziner können ihm helfen, Erfolg und Verträglichkeit der Therapie zu überprüfen und gegebenfalls nachzujustieren. Sollte das Mittel abgesetzt werden können, sollte die Dosis langsam verringert werden, um möglichen Entzugserscheinungen entgegenzuwirken.
Seit 2017 erstatten Krankenkassen Kosten für Cannabis bei verschiedenen ernsten Erkrankungen, wozu auch Schmerzen zählen können. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa wenn andere Behandlungen nicht ausreichend gewirkt haben oder laut begründeter Einschätzung des Arztes nicht möglich sind. Zu den Risiken zählen psychische Nebenwirkungen. Ob ein Therapieversuch infrage kommt, müssen Patienten daher mit ihrem Arzt besprechen.
Quelle: ntv.de, awi