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Neues Rumms-Paket 2022 Die 300-Euro-Pauschale sorgt gleich für Ärger

Immerhin ...

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(Foto: imago images/Deutzmann)

Gerade erst verkündet die Ampel-Koalition ihr Entlastungspaket für die Bürger, schon rummst es. Denn die Energiepreispauschale von 300 Euro muss versteuert werden. Und Rentner bekommen sie gar nicht. Zudem geht mit dem Geld eine lästige Pflicht einher.

Umfangreiche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger wegen der stark gestiegenen Energie- und Spritpreise klingen ja erst mal prima. Vor allem die 300 Euro Cash via Energiepreispauschale sorgen für gute Stimmung. Doch kaum ist das neue Rumms-Paket 2022 verkündet, gibt es gleich Beschwerden über den Geldsegen.

Denn die Leistung muss versteuert werden. Im entsprechenden Papier der Ampel-Koalition heißt es: "Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers beziehungsweise des Dienstherren. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer." Und laut "Bild"-Zeitung werden auf Drängen der Grünen auch Sozialabgaben fällig.

Steuererklärung wird durch Energiepauschale fällig

Begünstigte sind also gut beraten, das Geld nicht gleich unter die Leute zu bringen, ohne eine mögliche Steuererklärung auf dem Zettel zu haben. Und die wird für alle Empfänger der Pauschale fällig. Denn auch Beschäftigte, die bisher keine Steuererklärung abgeben mussten, rutschen nun durch das Geld in die Pflichtveranlagung und müssen sich dem Finanzamt gegenüber erklären.

Auch Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn macht das stutzig. Auf Twitter schreibt er: "Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Heißt das, es wird gönnerhaft ausgezahlt, um es dann direkt wieder zu besteuern? Das wäre eine ziemliche Mogelpackung. Der bürokratische Aufwand für die Arbeitgeber wird enorm!"

Gut die Hälfte der 300 Euro bleibt nach Steuern übrig

Womit er recht haben dürfte. Seine Parteikollegen von der CDU haben das zum Anlass genommen und eine Kurzberechnung der steuerlichen Auswirkung der Energiepreispauschale angestellt. Beispiel gefällig? Bitte, gerne: Steuerklasse 1 - ledig, monatlicher Bruttolohn: 3500 Euro. Auszahlbetrag: 2275,88 Euro netto. Kommen nun die 300 Euro hinzu, sieht die Rechnung wie folgt aus: monatlicher Bruttolohn: 3800 Euro. Auszahlbetrag 2434,95. Also bleiben gerade einmal 159,08 Euro mehr.

Noch ein Beispiel? Okay, dieselben Werte bei Steuerklasse 3 - verheiratet, ergeben ein Nettoplus von 176,92 Euro. Nun ja, für zwei Tankfüllungen reicht es. Zumal die Preise für Benzin um 30 Cent pro Liter und Diesel um 14 Cent pro Liter erstmal für drei Monate günstiger werden.

Rentner gehen bei Energiepauschale leer aus

Das waren die guten Nachrichten. Zumindest aus Sicht der rund 21 Millionen Rentner. Die dürften schäumen, denn sie profitieren laut Angabe der SPD-Bundestagsfraktion gegenüber ntv.de nicht von der Pauschale, es sei den sie gehen noch einer Beschäftigung nach.

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Mutmaßlich begründet wird dies durch die gerade erst beschlossenen üppigen Erhöhungen der Renten zum 1. Juli dieses Jahres. Abgesehen davon, dass diese unter Umständen auch der Steuer unterliegen und die grassierende Inflation kräftig an ihnen nagen wird.

Dennoch gilt es, nicht undankbar zu sein. Denn um die gestiegenen Energiekosten zumindest etwas abzufedern, hilft das Gesamtpaket schon ein wenig. Und vielleicht tröstet ja auch die Philosophie. Hat doch schon der (schwerreiche) Seneca gewusst, dass nicht der arm ist, der wenig hat, sondern der, der nicht genug kriegen kann.

(Dieser Artikel wurde am Donnerstag, 24. März 2022 erstmals veröffentlicht.)

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