Wer zuerst kommt, profitiert Baukindergeld? Ranhalten!
18.10.2018, 11:32 Uhr
Die Förderung der eigenen vier Wände erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesinnenministerium.
(Foto: dpa)
Rund 20.000 Mal wurde das Baukindergeld bereits beantragt. Wird allen Anträgen entsprochen, ist schon mal die erste halbe Milliarde an Fördersumme weg. Familien, die alle Voraussetzungen erfüllen, sollten sich ranhalten. Denn den Zuschlag gibt es nur, solange der Vorrat reicht.
Seit dem 18. September diesen Jahres können Familien das Baukindergeld beantragen. Und viele tun dies auch, auch wenn es hier regionale Unterschiede gibt. Nach Zahlen des Bundesbauministeriums beantragten innerhalb des ersten Monats 21.642 Familien die Zulage.
Würden alle Antragsteller das Baukindergeld auch erhalten, entspräche dies bereits einer Förderungssumme von 458,9 Millionen Euro. Eingeplant von der Bundesregierung sind für die Förderung wohl rund 4 Milliarden Euro. Das Geld soll Familien mit mittlerem Einkommen beim Kauf der eigenen vier Wände unterstützen.
Die Förderung erhalten jene Familien, bei denen im Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt und das zu versteuernde Haushaltseinkommen pro Jahr nicht über 75.000 Euro und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind liegt - also bis 90.000 Euro Haushaltseinkommen bei einem Kind und 105.000 Euro bei zwei Kindern. Kommt nach Antragstellung noch ein Kind zum Haushalt dazu, gibt es dafür kein Baukindergeld. Die Förderung wird jährlich gezahlt und nur solange, wie die Familie das Wohneigentum auch selbst bewohnt.
Weitere Voraussetzung ist, dass erstmals eine Wohnung oder ein Haus gebaut oder gekauft wird. Familien, die bereits Wohneigentum besitzen, werden nicht gefördert. Die Familie muss in der Wohnung beziehungsweise dem Haus selbst wohnen.
Zwei Termine sind zu beachten
Familien, die innerhalb dieser Einkommensgrenze liegen und bei denen ein sogenannter Ersterwerb vorliegt, erhalten dann einen Zuschuss in Höhe von 1200 Euro je Kind pro Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren. Also insgesamt 12.000 pro Kind. Die Förderung der eigenen vier Wände erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesinnenministerium.
Doch Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck, mahnt zur Eile bei der Antragstellung. Denn einen Rechtsanspruch auf diese Förderung räumt der Staat nicht ein, auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. "Leider ist das ein bisschen wie im Supermarkt: Das Angebot gilt nur, solange der Vorrat reicht" und "erstmal lässt sich die KfW Zeit", so Werner. "Frühestens ab März 2019 entscheidet die Förderbank über die Anträge."
Doch die Antragsteller müssen schon jetzt handeln. Wer sein neues Eigentum nach dem 18.9.2018 bezieht, der muss sich innerhalb von 3 Monaten online bei der KfW registrieren und seinen Antrag auf Baukindergeld stellen. "Nach Absenden des Antrags wird der Zuschussbetrag für Sie reserviert", heißt es auf der KfW Internet-Seite dazu. 2019 will sich die KfW dann per E-Mail bei den Antragstellern melden und mitteilen, wie es weitergeht.
"Insbesondere zwei Termine sind zu beachten", sagt Werner: Der Baukindergeld-Antrag muss spätestens drei Monate nach dem Einzug eingereicht werden, wenn die Neu-Eigentümer nach dem 18.9.2018 eingezogen sind. Familien, die zwischen dem 1.1.2018 und dem 17.9.2018 ihr neues Eigentum bezogen haben, können den Antrag bis 31.12.2018 stellen. Gefördert wird Wohneigentum, das zwischen dem 1.1.2018 und 31.12.2023 gekauft wurde. Bei Neubauten zählt das Datum der Baugenehmigung.
Quelle: ntv.de, awi