Ratgeber

Mehrwertsteuer, Rente, Bonus Das alles ändert sich ab heute für Sie

Familen erhalten 300 Euro Kinderbonus, die Mehrwertsteuer wird vorübergehend gesenkt, die Renten steigen und die Tests auf das Coronavirus werden ausgeweitet. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.

Mehrwertsteuer wird vorübergehend gesenkt

Die Bürger sollen durch das neue Konjunkturpaket mehr Geld für den Konsum haben.

Die Bürger sollen durch das neue Konjunkturpaket mehr Geld für den Konsum haben.

(Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild/Illustration)

Um die Konjunktur zu befeuern, wird die Mehrwertsteuer vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt, und zwar von 19 auf 16 Prozent. Der ermäßigte Satz wird von 7 auf 5 Prozent gesenkt.

Kinderbonus von 300 Euro pro Kind

Das Konjunkturpaket der Bundesregierung beinhaltet auch einen Kinderbonus. Mit einmalig 300 Euro pro Kind soll Familien damit eine Art Aufwandsentschädigung für die Mehrbelastungen der letzten Monate gezahlt werden. Familien mit hohen Einkommen werden allerdings leer ausgehen. Denn der Bonus wird bei der Steuer mit den Kinderfreibeträgen verrechnet.

Tests auf Coronavirus werden ausgeweitet

Zukünftig sind Tests in größerem Umfang auch bei Personen möglich, die keine Krankheitsanzeichen haben. Bezahlt werden die Tests von den gesetzlichen Krankenkassen. Auch umfassende Tests in Pflegeheimen, Schulen oder Kindertagesstätten sind nun möglich. Alle Personen in diesen Einrichtungen können getestet werden, wenn dort ein Covid-19-Fall aufgetreten ist. In Pflegeheimen und -diensten können auch unabhängig von aufgetretenen Fällen Tests durchgeführt werden. Die Verordnung ist rückwirkend zum 14. Mai in Kraft getreten.

Schutz der sexuellen Selbstbestimmung

Das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen schützt Menschen vor Therapien gegen Homosexualität. Es verbietet sogenannte Konversionstherapien für Minderjährige und nicht einwilligungsfähige Erwachsene. Verstöße gelten als Straftat. Auch die Werbung für solche Behandlungen wird sanktioniert. Ausgenommen sind Behandlungen bei Störungen der Sexualpräferenz wie Exhibitionismus oder Pädophilie. Das Gesetz ist bereits am 24. Juni in Kraft getreten.

Renten steigen

Zum 1. Juli steigen die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung in den alten Ländern um 3,45 Prozent und in den neuen Ländern um 4,20 Prozent. Möglich wird das Rentenplus durch die gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren und steigende Löhne.

Lohnfortzahlung bei Kita- und Schulschließung

Um Eltern während der Corona-Pandemie noch mehr zu unterstützen, erhalten sie eine Entschädigung für Lohnausfälle bis zu 20 Wochen. Die Regelung gilt für Eltern, die Kinder im Alter bis zwölf Jahre betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Die Regelung tritt nun rückwirkend zum 30. März in Kraft.

Mehr Sicherheit für Radler

Für neue Lang-Lkw sind Abbiegeassistenten und mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten auf deutschen Straßen ab dem 1. Juli Pflicht. Abbiegeassistenten helfen, schwere Unfälle mit Radfahrern an Kreuzungen zu verhindern. Deshalb müssen bis zum 1. Juli 2022 auch alte Lang-Lkw nachgerüstet sein.

Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit

Um den Reiseverkehr in der Ferienzeit zu entlasten, gilt auch in diesem Jahr vom 1. Juli bis zum 31. August bundesweit die Ferienreiseverordnung. Sie weitet das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw aus. Laster über 7,5 Tonnen dürfen auch samstags die Autobahnen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr nicht befahren. Das gilt auch für Lkw mit Anhängern.

Verbot von Zuckerzusatz in Tees für Säuglinge und Kleinkinder

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Kräuter- und Früchtetees für Säuglinge oder Kleinkinder dürfen künftig keinen zugesetzten Zucker und andere süßende Zutaten enthalten. Auf Verpackungen werden bald entsprechende Hinweise stehen. Eine entsprechende Verordnung ist am 29. Mai in Kraft getreten.

Krank machende Weichmacher in Alltagsprodukten verboten

Ob Schwimmhilfen, Lacke, Bodenbeläge oder Plastikgeschirr: Diese Produkte erhalten durch Phthalat-Weichmacher ihre elastischen Eigenschaften. Für vier der Weichmacher gilt ab 7. Juli 2020 nur noch ein zulässiger Grenzwert von 0,1 Prozent, weil sie die menschliche Fortpflanzungsfähigkeit beeinflussen und sich schädlich auf die Entwicklung von Kindern im Mutterleib auswirken können.

Quelle: ntv.de, awi

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