
Inwiefern das Ergebnis eines Corona-Schnelltests künftig gelten kann, um Reisen wieder zu ermöglichen, ist noch unklar.
Die Teststrategie der Bundesregierung zielt auf spezielle Personengruppen ab. Getestet werden Menschen,
- die schwere Corona-Symptome zeigen,
- die Kontakt mit Infizierten hatten,
- die in Gemeinschafts-, Kranken- oder Pflegeeinrichtungen leben oder arbeiten, in denen ein Covid-19-Fall aufgetreten ist,
- die vor der Aufnahme ins Krankenhaus oder einer ambulanten Behandlung stehen.
Sie werden mithilfe eines PCR-Tests getestet. Ob es sich dabei um einen Coronavirus-Schnelltest mit oder ohne Laborauswertung handelt, ist abhängig von der jeweiligen Situation.
Antigentest gibt es seitens der Bundesregierung für Menschen, die in Kranken- oder Pflegeeinrichtungen arbeiten oder leben, sowie für Menschen, die in der Humanmedizin oder in der Pflege tätig sind.
Hinweis der n-tv.de-Redaktion: Ob das Ergebnis eines Coronavirus-Schnelltests an der Grenze gilt, ob ein Coronavirus-Schnelltest Gültigkeit besitzt, wenn es sich um einen Rückreisenden aus einem Risikogebiet handelt, und weitere Regularien zu Coronavirus-Schnelltests an der Grenze zu anderen Ländern, sind aktuell nicht einheitlich geregelt. Es gibt keine feststehende Regelung. Die Handhabung ist in weiten Teilen abhängig von der Entwicklung der weltweiten Pandemie.
Sie gehören nicht zu diesen Personengruppen, möchten sich selbst aber beruhigen und einen Corona-Schnelltest durchführen?
Dann können Sie einen Coronavirus-Schnelltest in der Apotheke oder online kaufen und zu Hause machen. Die Kosten für den Coronavirus-Schnelltest tragen Sie dann selbst. Auch der Effekt betrifft bei dieser Testvariante nur Sie selbst: Sie prüfen, ob Sie eine Infektion haben – in Eigenregie und nur für sich. Die Gültigkeit dieser Coronavirus-Schnelltests ist entsprechend begrenzt.
Darüber hinaus stellen auch immer mehr Einrichtungen ihre Teststrategie um, sodass Sie auch vor Pflegeheimen mit einem Coronavirus-Schnelltest aus der Apotheke konfrontiert werden könnten. Die Kosten für diesen Coronavirus-Schnelltest könnte dann auch das jeweilige Bundesland tragen.