Verbraucher aufgepasst Das ändert sich im März
28.02.2021, 06:49 UhrFriseure dürfen wieder öffnen, für Kleinkrafträder gibt es neue Kennzeichen, bei der Gartenarbeit darf nur noch eingeschränkt rangeklotzt werden, und die Zeitumstellung steht an. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.
Baukindergeld - Frist läuft ab
Familien haben nur noch bis zum 31. März 2021 Zeit, ihren Anspruch auf Baukindergeld geltend zu machen. Wer bis zu diesem Tag keinen Immobilienkaufvertrag abgeschlossen oder eine Baugenehmigung vorliegen hat, kann die Förderung dann nicht mehr beantragen. Mit dem Baukindergeld winkt beim Bau eines Hauses oder dem Kauf einer Immobilie ein staatlicher Zuschuss. Pro Kind gibt es 12.000 Euro, ausgezahlt in zehn Jahresraten zu je 1200 Euro. Anträge können noch bis Ende 2023 gestellt werden, allerdings nur, wenn man bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder einen Kaufvertrag für eine Immobilie unterschrieben hat.
Zwischen dem Start des Programms im September 2018 und dem Jahresende 2020 haben fast 310.000 Familien die Leistung bereits erhalten. Gut 6,5 Milliarden Euro Fördergelder wurden ausgeschüttet. Die meisten Antragsteller haben laut staatlicher Förderbank KfW ein oder zwei Kinder (85 Prozent) und ein durchschnittliches zu versteuerndes Einkommen von weniger als 50.000 Euro (75,3 Prozent).
Eingeschränkte Gartenarbeit
Zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt das Schnittverbot im Garten. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist damit das Heckenschneiden und Bäumefällen verboten. So möchte der Gesetzgeber Tiere und Pflanzen schützen. Erlaubt sind dann nur noch "schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen".
Friseure dürfen wieder öffnen
Die Rettung naht - ab Montag, den 1. März, dürfen Friseursalons wieder öffnen - mit strengem Hygienekonzept. Zudem arbeiteten Friseure ausschließlich nach vorheriger Terminvergabe. Laut Branchenangaben muss man mit einer Wartezeit von mehreren Wochen rechnen. Um dem Ansturm gerecht zu werden, wollen viele Salons täglich länger und auch montags öffnen sowie ihre Mitarbeiter im Schichtbetrieb einsetzen. Mit Preissteigerungen - anders als nach den Lockerungen im Mai vergangenen Jahres - wird diesmal nicht gerechnet.
Neue Kennzeichen für Kleinkrafträder
Die Farbe der Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder wechselt jährlich. Somit kann leichter überprüft werden, ob der Versicherungsschutz noch aktuell ist. Ab März werden schwarze von blauen Schildern abgelöst. Ab März 2022 ist die Farbe Grün gültig, ab März 2023 wieder Schwarz. Alle Mofas, Mopeds, Roller, Leichtmofas & Co. mit weniger als 50 Kubikzentimetern und einer Spitzengeschwindigkeit von 45 km/h müssen das entsprechende Versicherungskennzeichen tragen. Gleiches gilt für schnelle E-Bikes (S-Pedelecs), die Spitzengeschwindigkeiten bis 45 km/h erreichen können.
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Ohne aktuelles Kennzeichen erlischt der Versicherungsschutz, und das Fahrzeug darf nicht auf die Straße. Zudem macht sich der Fahrer auch strafbar. Ein neues Kennzeichen ist direkt beim Abschluss einer entsprechenden Versicherung und auch beim Moped-Händler zu haben.
Neue Energieeffizienzklassen für Elektrogeräte
Von Beginn des neuen Monats an gibt es für bestimmte Elektrogeräte neue Energielabels, die für Verbraucher verständlicher sein sollen. Es werden neue Einteilungen eingeführt, aber nach wie vor sollen die EU-Energieeffizienzlabels anzeigen, wie sparsam die Haushaltshelfer sind. Klassifizierungen wie "A++" oder "A+++" werden bei Geschirrspülern, Waschmaschinen, Kühl- und Gefriergeräten, Fernsehern und Monitoren durch die Kategorien "A" (am besten) bis "G" (am schlechtesten) ersetzt.
Am grundlegenden Prinzip ändert sich nichts: Weiterhin soll es eine Farbskala von Dunkelgrün (sehr gut) bis Rot (sehr schlecht) geben, die eine schnelle Orientierung ermöglicht, wie energieeffizient ein Produkt ist.
Lockdown noch bis 7. März – und dann?
Die aktuellen Lockdown-Maßnahmen gelten noch bis zum 7. März. Am 3. März werden Bund und Länder erneut beraten, wie es weitergeht. Nach ersten RTL-Informationen soll Bundeskanzlerin Merkel trotz dritter Welle und der schnellen Verbreitung der Virusmutationen am ursprünglichen Plan festhalten: Ab einer 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 sollen Geschäfte wieder öffnen dürfen. Jetzt müsse man "Perspektiven ausarbeiten, in welchen Schritten kann man weitere Öffnungen dann machen und was soll dazu gehören", so Merkel. Ein Arbeitskreis soll nun genau das prüfen.
Aber wo genau wird bei dem vorgegebenen Grenzwert eigentlich geöffnet? "Über die Umsetzung der Öffnungsschritte bei Erreichen einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner entscheiden die Länder", teilte eine Regierungssprecherin ntv.de auf Anfrage mit. Dies gelte auch für die Bezugsebene - also für die Frage, ob nur einzelne Kreise oder das komplette Bundesland die Bedingung für die Lockerung erfüllen müssen.
Zeitumstellung steht an
Eigentlich von der EU schon so gut wie abgeschafft, muss aber auch wieder in diesem Frühling an der Uhr gedreht werden. Genauer: In der Nacht von Samstag, den 27. März auf Sonntag, den 28. März werden um 2 Uhr morgens die Uhren um eine Stunde auf 3 Uhr vorgestellt - es wird also eine Stunde Schlafzeit eingebüßt. Dafür ist es abends wieder länger hell.
Zwei-Faktor-Authentifizierung bei Online-Kreditkartenzahlung wird Pflicht
Das Bezahlen per Kreditkarte im Netz soll besser geschützt werden. Verbraucher müssen sich deshalb ab dem 15. März 2021 an strengere Sicherheitsbestimmungen gewöhnen: Für Online-Zahlungen per Kreditkarte reicht dann nicht mehr die Eingabe der Kartendaten. Kunden müssen durch die sogenannte "Zwei-Faktor-Authentifizierung" nachweisen, dass sie der rechtmäßige Inhaber der Karte sind - zum Beispiel per Passwort oder TAN-Nummer. Eigentlich gilt diese Pflicht gemäß der EU-Zahlungsrichtlinie (PSD 2) bereits seit dem 14. September 2019 für jede Zahlung im Online-Banking und beim Einkaufen im Internet. Doch weil mancher Anbieter Probleme bei der Umsetzung der Zwei-Faktor-Authentifizierung hatte, gab es von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) einen Aufschub.
Quelle: ntv.de, awi