Mitglieder des Deutschen Bundestages erhalten eine monatliche Diät von 7.009 Euro und verschiedene Vergünstigungen. Ihren beruflichen Tätigkeiten dürfen sie weiterhin nachgehen, sofern es ihr Mandat erlaubt. Soweit ist die Gesetzeslage klar.Bild 1 von 23 Eine Neuregelung trat am 18. Oktober 2005 in Kraft. Seitdem sind die Mitglieder des Bundestages verpflichtet, ihre beruflichen Tätigkeiten anzuzeigen und alle Einkünfte über 1.000 Euro zu veröffentlichen. Die Annahme von finanziellen Zuwendungen "ohne angemessene Gegenleistung" ist verboten.Bild 2 von 23 Und seitdem befasste sich auch das Bundesverfassungsgericht mit der Veröffentlichungspflicht der Abgeordneten-Nebenverdienste.Bild 3 von 23 Anlass dazu gaben die Klagen von neun Parlamentariern, darunter der CDU-Abgeordnete Friedrich Merz und Peter Danckert von der SPD. Sie sehen nämlich die Transparenzregel als Eingriff in ihre Berufsfreiheit und die Unabhängigkeit ihres Mandates.Bild 4 von 23 Bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts schob Bundestagspräsident Lammert die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten auf. Bundestagsintern müssen die Abgeordneten ihm bereits seit dem 30. März 2006 ihre Einkommen aus Nebentätigkeiten angeben.Bild 5 von 23 Am 4. Juli 2007 hat das Gericht schließlich sein Urteil gefällt: Von acht Richtern haben vier gegen die Klagen gestimmt. Bei Stimmengleichheit gelten Klagen als abgewiesen. Also müssen Bundestagsabgeordnete künftig ihre Nebeneinkünfte öffentlich machen.Bild 6 von 23 Es gilt: "Die Höhe der jeweiligen Einkünfte ist anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder im Jahr den Betrag von 10.000 Euro übersteigen." Gemeint sind Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen.Bild 7 von 23 So ist es auch unter jeder Bundestags-Abgeordnetenbiografie im Internet zu lesen. Denn dort sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben verzeichnet.Bild 8 von 23 Doch die Angaben sind nur vage kategorisiert: Zwischen 1.000 und 3.500 Euro (Stufe 1), zwischen 3.500 und 7.000 Euro (Stufe 2) und mehr als 7.000 Euro (Stufe 3). Jährliche und einmalige Verdienste müssen gekennzeichnet werden.Bild 9 von 23 Die Bundestagsseite klärt auf: "Unberücksichtigt bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen."Bild 10 von 23 Mit "Hose runterlassen" hat das Stufenmodell wenig zu tun. Über 7.000 Euro kann schließlich alles sein. 7.001,50 Euro genauso wie eine Million Euro.Bild 11 von 23 Der Anwalt Friedrich Merz (CDU) gibt auf der Bundestagsseite an, aus neun Nebenbeschäftigungen in Beiräten und Aufsichtsräten - unter anderem bei der Commerzbank, der BASF, dem AXA Konzern oder IVG Immobilien - Einkommen der Stufe 3 zu beziehen.Bild 12 von 23 Der ehemalige SPD-Arbeitsminister Walter Riester veröffentlicht unter seiner Biografie eine Liste von Aufträgen für Auftritte und Vorträge und verdiente daran in Höhe der Kategoriestufe 3.Bild 13 von 23 Der Fraktionsvorsitzende der Linken, Oskar Lafontaine, meldet für das Jahr 2006 einen inzwischen ausgelaufenen Kolumnistenvertrag mit dem Axel-Springer-Verlag auf Stufe 2. Sein Kollege Lothar Bisky verdient auf Stufe 1 aus seiner Tätigkeit als Parteivorsitzender dazu.Bild 14 von 23 Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast engagiert sich in den Vereinsbeiräten der Berliner AIDS-Hilfe und der Humanistischen Union. Nebeneinkünfte über 1.000 Euro monatlich hat die Anwältin und Sozialarbeiterin nicht zu vermelden.Bild 15 von 23 Ebenso Christian Ströbele: Neben seinem Mandat für die Grünen ist der Rechtsanwalt ehrenamtliches Mitglied des Verwaltungsrates des Deutschen Entwicklungsdienstes. Außerdem geht er gelegentlich demonstrieren. Aber dafür gibt es kein Geld.Bild 16 von 23 Dr. Heinz Riesenhuber, ehemaliger Forschungsminister für die CDU, weist eine lange Liste gut bezahlter Auftritte, Beirats- und Aufsichtsratsmitgliedschaften der Stufe 3 aus.Bild 17 von 23 Der SPD-Abgeordnete Dr. Karl Lauterbach verdient sich als Professor in beratender Funktion und als Gutachter einige 7.000 Euro plus X dazu.Bild 18 von 23 Transparency International Deutschland fordert eine genauere Aufschlüsselung der Zahlungen.Bild 19 von 23 "Prinzipiell ist die Offenlegung in Ordnung, aber man hätte auf die Bedenken der Kläger stärker Rücksicht nehmen sollen", findet Herrmann Otto Solms. Der FDP-Abgeordnete gibt selbst an, vier Nebentätigkeiten ehrenamtlich auszuüben.Bild 20 von 23 BDI-Präsident Jürgen Thumann hat eine klare Haltung zur Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten: "Davon halte ich überhaupt nichts." Er warnt vor negativen Auswirkungen für das Parlament.Bild 21 von 23 Der Staatsrechtler Hans-Herbert von Arnim warnt davor, Abgeordneten die Berufsausübung zu verbieten. "Der Wähler muss selbst einschätzen können, ob ein Abgeordneter Diener zweier Herren ist." Durch die berufliche Unabhängigkeit seien Abgeordnete weniger durch ihre Parteien erpressbar.Bild 22 von 23 Außerdem ziehe das Parlament damit auch Hochqualifizierte an. "Aber der Abgeordnete darf seinen politischen Einfluss nicht verkaufen", betont von Arnim. Er sage Ja zum Beruf, aber kein Abgeordneter dürfe seinen politischen Einfluss versilbern. Das wäre Korruption.Bild 23 von 23