Ab 2009 ändert sich einiges - zumindest in Bezug auf die Besteuerung Kapitalerträgen und Kursgewinnen.Bild 1 von 51 Ab 2009 gilt dafür ein neuer, einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent: die Abgeltungssteuer. Bisher galt für die Besteuerung von Einkünften aus Kapitanlagen der jeweilige Einkommenssteuersatz. Außerdem gab es Steuererleichterungen zum Beispiel für Aktiengeschäfte.Bild 2 von 51 Besteuert werden nun neben Zinsen und Dividenden auch Gewinne aus Kurssteigerungen von Aktien, Fonds und Zertifikaten - ohne Frist.Bild 3 von 51 Die Abgeltungssteuer ist Teil der Unternehmenssteuerreform, betrifft aber insbesondere Privatanleger.Bild 4 von 51 Es ist eigentlich ganz einfach. Aber dann ist es doch wieder etwas anders, und es gibt Ausnahmen. Und Ausnahmen von den Ausnahmen. Zum Beispiel bei der Altersvorsorge. Wir versuchen mal, das ein wenig übersichtlicher zu machen.Bild 5 von 51 Zur pauschalen Abgeltungssteuer von 25 Prozent kommt noch der Solidaritätszuschlag hinzu, so dass sich die Abgaben auf 26,375 Prozent erhöhen.Bild 6 von 51 Viele Anleger müssen außerdem ihre Kirchensteuer hinzurechnen. Für sie werden am Ende zwischen 27,82 und 27,99 Prozent fällig, je nachdem, wie hoch der Kirchensteuersatz in ihrem jeweiligen Bundesland ist.Bild 7 von 51 Praktischerweise übernimmt es gleich die Bank, die Abgeltungssteuer abzuführen. Damit soll die Möglichkeit der Steuerhinterziehung eingeschränkt werden.Bild 8 von 51 Angaben zu Einkünften aus Kapitalanlagen sind in der Steuererklärung nicht mehr nötig. Sie werden also nicht auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet. Für einige kann sich aber die Auflistung in der Steuererklärung finanziell lohnen. Dazu später mehr.Bild 9 von 51 Kapitalerträge sind dann in der Steuererklärung einzutragen, wenn sie nicht über die Bank versteuert werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand Zinsen auf einem Tagesgeldkonto einer Bank im Ausland erwirtschaftet.Bild 10 von 51 Der Sparerfreibetrag liegt bei 801 Euro pro Person. Die Werbungskostenpauschale ist darin bereits enthalten, weitere Kosten werden nicht anerkannt.Bild 11 von 51 Und der Sparerfreibetrag heißt ab 2009 nicht mehr Sparerfreibetrag, sondern Sparerpauschbetrag. Den Freistellungsauftrag dafür muss der Anleger seiner Bank erteilen.Bild 12 von 51 Die Idee ist: Die pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent beträgt tatsächlich nur für diejenigen 25 Prozent, die auch sonst einen Einkommensteuersatz in derselben Höhe oder sogar mehr haben.Bild 13 von 51 Anleger, die hingegen weniger Einkommensteuer zahlen, müssen auch weniger Abgeltungssteuer an den Fiskus entrichten. Alles klar? Also:Bild 14 von 51 Bei Anlegern zum Beispiel, deren Einkommen inklusive Kapitalerträgen und Sparerpauschbetrag weniger als 8.465 Euro beträgt und die deshalb keine Einkommenssteuer zahlen müssen, entfällt die Abgeltungssteuer.Bild 15 von 51 Sie erhalten dazu vom Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung, die drei Jahre lang gilt.Bild 16 von 51 Kleinanleger, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können sich entsprechend zu viel gezahlte Abgeltungssteuer vom Finanzamt zurückholen.Bild 17 von 51 Auch Rentner mit Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag sollten sehen, ob sie nicht über die Steuererklärung einen Teil ihres Geldes zurück bekommen können.Bild 18 von 51 Für diejenigen, die mehr als 25 Prozent Einkommensteuer zahlen, ist der neue Steuersatz für Kapitalanlagen klar von Vorteil: Sie haben bisher entsprechend bis zu 45 Prozent Steuern auf ihre Einkünfte aus Kapitalanlagen zahlen müssen.Bild 19 von 51 Dass der Staat damit die Steuern für Wohlhabende erheblich senkt, hat einen einfachen Grund: Die niedrigere Abgeltungssteuer muss auf jeden Fall gezahlt werden. Bisher fanden gewiefte Vermögende zu oft Mittel und Wege, ihr Geld am Fiskus vorbei zu mogeln.Bild 20 von 51 Und der bekam von ihnen am Ende dann zu oft gar nichts oder viel zu wenig. Aber auch für andere kann die neue Abgeltungssteuer günstiger sein.Bild 21 von 51 Die Abgeltungssteuer ist besonders für Zinssparer ein Vorteil. Anleger, die vor allem auf Sparbücher und -briefe, Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze, Tagesgeldkonten und Bausparverträge setzen, sparen durch die Abgeltungssteuer Geld.Bild 22 von 51 Die Abgeltungssteuer ist vorteilhaft für sie, vor allem, wenn ihr Grenzsteuersatz bei über 25 Prozent liegt. Das gilt auch für Inhaberschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunal- sowie Bundesobligationen sowie die meisten Anleihen.Bild 23 von 51 Für Anleger in Fonds, Aktien und Zertifikate sieht die Lage etwas weniger eindeutig aus - also für diejenigen, deren Erträge vor allem aus Kursgewinnen stammen. Denn sie müssen nun auch für Gewinne zahlen, die sie bisher steuerfrei erwirtschaften konnten.Bild 24 von 51 Zwar profitieren sie besonders bei einer hohen persönlichen Einkommenssteuer auch hier von dem einheitlichen Steuersatz. Das macht sich vor allem bei Wertpapieren wie Genussscheinen, Reits- und Genossenschaftsanteilen positiv bemerkbar.Bild 25 von 51 Kursgewinne sind aber nun einschließlich der Währungsgewinne voll bzw. ohne Haltefrist steuerpflichtig. Das betrifft unter anderem festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Zertifikate sowie Private Equity Fonds. Das war bisher anders, die Rendite sinkt deutlich.Bild 26 von 51 Experten spenden Trost: Da die Unternehmen ab 2009 durch die Reform eine geringere Steuerlast tragen, sollen die Anleger mit höheren Dividenden und besseren Aktienkursen rechnen können.Bild 27 von 51 Keine halben Sachen mehr: Ab 2009 haben Anleger auch ihre Dividenden aus Fonds und Aktiengeschäften komplett zu versteuern; bisher mussten sie das nur zur Hälfte tun. Das Halbeinkünfteverfahren entfällt.Bild 28 von 51 Bisher waren Gewinne aus Veräußerungen von Wertpapieren wie Aktien oder Investmentanteilen, die länger als ein Jahr gehalten wurden, steuerfrei. Diese Spekulationsfrist entfällt.Bild 29 von 51 Das gilt aber nur für Aktien und Fondsanteile, die ab 2009 gekauft werden. Die Spekulationsfrist der Geschäfte, die vor 2009 getätigt wurden, hat Bestand, die Kursgewinne bleiben steuerfrei.Bild 30 von 51 Kursgewinne aus Anteilen an Rentenfondssparplänen zum Beispiel, die vor 2009 gekauft werden, bleiben nach der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei.Bild 31 von 51 Wer ab 2009 Anteile an Rentenfondssparplänen kauft, muss aber auf die Kursgewinne dann die Abgeltungssteuer zahlen. Diese Art der Anlage ist in Zukunft also weniger lukrativ als bisher.Bild 32 von 51 Gewinne aus Umschichtungen innerhalb von Dachfonds, die nicht ausgeschüttet werden, fallen übrigens nicht unter die Abgeltungssteuer.Bild 33 von 51 Die zehnjährige Spekulationsfrist für geschlossene Immobilienfonds bleibt erhalten. Erträge aus Vermietungen und Verpachtungen werden auch nach 2009 mit dem persönlichen Steuersatz belegt.Bild 34 von 51 Ausschüttungen und Kursgewinne aus offenen Immobilienfonds hingegen werden mit der für die meisten günstigeren Abgeltungssteuer belegt. Das gilt aber nur für Inlandsimmobilien, Auslandsimmobilien müssen an ihrem Standort versteuert werden.Bild 35 von 51 Für den Verkauf von Fondsanteilen gilt auch bei offenen Immobilenfonds noch die Einjahresfrist - vorausgesetzt, die Fondsanteile wurden vor 2009 gekauft.Bild 36 von 51 Für Investments in Zertifikate gelten besondere Fristen: Diejenigen, die noch pünktlich bis zum 14. März 2007 Zertifikate erworben haben, erhalten die Gewinne nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei.Bild 37 von 51 Diejenigen, die Zertifikate erst nach dem 14. März 2007 erworben haben, sie aber nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist noch vor dem 30. Juni 2009 verkaufen, müssen ebenfalls keine Steuern zahlen. Für alle anderen wird die Abgeltungssteuer fällig.Bild 38 von 51 Es gibt Kapitalanlagen, für die keine Abgeltungssteuer erhoben wird, sondern die entweder steuerfrei sind oder aber mit der Einkommenssteuer belegt werden.Bild 39 von 51 Zusammengefasst lässt sich sagen: Wer alte Regelungen zur Steuerfreiheit nutzen will, sollte rechtzeitig vor Einführung der Abgeltungssteuer in Anlagen investieren, die eine lange Laufzeit haben und noch von bestehenden Spekulationsfristen profitieren.Bild 40 von 51 Dazu gehören nicht nur geschlossene Immobilien-, Windkraft-, Solar-, Medien-, Leasing-, Schiffs- und Lebensversicherungsfonds (über die wir zum Teil schon berichtet haben) ...Bild 41 von 51 ... sondern auch Eigenheime, vermietete Immobilien, Riester- und Rürup-Versicherungen, die Altersvorsorge über die Firma, die private Rentenversicherung und Kapitallebensversicherungen.Bild 42 von 51 Wird die klassische oder fondsgebundene Renten- bzw. die Kapitallebensversicherung schließlich fällig, ist keine Abgeltungssteuer, sondern Einkommenssteuer auf die Hälfte des Ertrags zu zahlen, was oft günstiger ist. Das gilt für alle seit 2005 geschlossenen Verträge.Bild 43 von 51 Außerdem müssen sie eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren haben, der Kunde muss bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt sein.Bild 44 von 51 Wurde der Vertrag bis 2004 abgeschlossen, ist die Auszahlung komplett steuerfrei - bei einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren und einem Mindesttodesfallschutz von 60 Prozent. Außerdem müssen fünf Jahre lang Beiträge gezahlt worden sein.Bild 45 von 51 Der persönliche Steuersatz gilt auch für die Auszahlung der Riester-Rente. Die wird gleich komplett versteuert - als Ausgleich für die staatliche Förderung in der Ansparphase.Bild 46 von 51 Auch auf die Auszahlung der Rürup-Rente ist Einkommenssteuer fällig. Die Höhe des Teils der Rente, der versteuert wird, ist abhängig vom Jahr des Renteneintritts. Dieser Besteuerungsanteil steigt sukzessive an; bei Renteneintritt ab 2040 sind 100 Prozent steuerpflichtig.Bild 47 von 51 Werden Renten- oder Kapitallebensversicherungspolicen vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt oder verkauft, ist jedoch die Abgeltungssteuer fällig.Bild 48 von 51 Übrigens: Die Verlagerung von Zinsen zur Vermeidung von Abgaben nach Belgien, Österreich, Luxemburg, die Schweiz und Liechtenstein lohnt sich nur noch bis zum Jahr 2011.Bild 49 von 51 Dann ist in den "Steuerparadiesen" der entsprechende Steuersatz nämlich satte zehn Prozent höher als in Deutschland. Wahrscheinlich investieren die richtig Reichen dann in Diamanten, Edelmetalle oder Kunstgegenstände:Bild 50 von 51 Denn die fallen auch nach 2009 nicht unter die Abgeltungssteuer, statt dessen bleibt die einjährige Spekulationsfrist bleibt für sie erhalten. (Bilder: dpa, AP, pixelio.de. Text: Natascha Gillenberg).Bild 51 von 51