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Alles glänzt so schön neu!
Wenn Ihnen die folgenden Zeilen etwas trocken vorkommen, dann denken Sie bitte einfach an diesen schönen Titel des begnadeten Peter Fox.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen nämlich ein paar Neuerungen vorstellen, die vielleicht nicht sonderlich glanzvoll, aber doch für den einen oder anderen wichtig sein könnten.
Es geht um die Gesetzesänderungen und Neuregelungen, die im zweiten Halbjahr 2009 in Kraft treten.
Beginnen wir mit den gesetzlich Krankenversicherten. Die können sich ab dem ersten Juli für ein Hausarztmodell bei der ärztlichen Versorgung entscheiden.
Wenn sich Kranke immer eine Überweisung vom Hausarzt holen, spart das Kosten für Doppeluntersuchungen und teure Spezialisten, so das Kalkül der Gesundheitsministerin.
Versicherte werden mit kürzeren Wartezeiten, reduzierten Zuzahlungen oder dem Wegfall der Praxisgebühr belohnt.
Erprobt werden Hausarztmodelle schon länger, nicht immer mit dem gewünschten Erfolg. Dennoch: Ab Juli sollen alle Kassen diese Möglichkeit anbieten. Ob das klappt, ist allerdings zweifelhaft.
Eine weitere Neuerung für gesetzlich Krankenversicherte kommt bestimmt: Es wird billiger!
Weil der Staat mehr Geld zuschießt, sinkt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,6 Prozentpunkte auf 14,9 Prozent. Für die meisten dürfte das allerdings immer noch teurer sein als vor der Gesundheitsreform.
Wahljahr ist Geschenkezeit, das merken auch die Rentner. Mitten in der Wirtschaftskrise steigen die Renten so stark wie seit zehn Jahren nicht mehr: im Osten um 3,38 Prozent, im Westen um 2,41 Prozent.
Wahrscheinlich ist das Geld bei den Rentnern gut investiert: Glauben wir den Berechnungen des Deutschen Instituts für Sozialwirtschaft, ist die Konsumquote von Senioren zwischen 60 und 75 Jahren besonders hoch. Na dann strengt Euch mal an!
Apropos Konjunktur: Zur Belebung derselben subventioniert der Staat Autokäufer bekanntlich mit der Abwrackprämie. Offiziell heißt die übrigens "Umweltprämie". Wo der Umweltnutzen der Prämie liegt, ist allerdings umstritten, deshalb konnte sich die Bezeichnung auch nie so richtig durchsetzen.
Bei der Neuregelung der Kfz-Steuer kommt der Umweltgedanke dagegen besser zum Tragen. Während bislang allein die Hubraumgröße über die Steuerhöhe entschied, wird jetzt auch der CO2-Ausstoß berücksichtigt.
Die Kfz-Steuer gliedert sich jetzt also in zwei Teile: Einen Sockelbetrag für den Hubraum und eine Kohlendioxid-Steuer für jedes Gramm CO2, das über die Freigrenze von 120 Gramm CO2 pro km hinausgeht. Bei niedrigerem Verbrauch zahlt man nur die Hubraumsteuer.
Wer die Umweltprämie schon genutzt hat, um auf ein verbrauchsärmeres Fahrzeug umzusatteln, hat allerdings Pech gehabt: Die neue Besteuerung gilt nur für Neufahrzeuge, die ab dem 1. Juli zugelassen werden.
Im Februar hat der Bundesrat dem zweiten Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes zugestimmt.
Wenn wir jetzt das Stichwort "Meister-Bafög" nennen, wissen Sie vielleicht, worum es geht. Der Staat fördert damit den beruflichen Aufstieg bestimmter Berufsgruppen. Dazu gehören beispielsweise Handwerker, Techniker, Betriebswirte oder Programmierer.
Ab Juli können auch Altenpfleger und Erzieher Ausbildungsförderung beantragen. Der Staat übernimmt dann 30,5 Prozent der Kosten für Lehrgang und Prüfung und stellt darüber hinaus ein zinsgünstiges Darlehen zur Verfügung.
Auch Existenzgründer sind im neuen Gesetz bedacht worden: Stellen Geförderte später dauerhaft einen Mitarbeiter oder Azubi ein, werden 33 Prozent des Darlehens erlassen.
Sie sehen: Nicht alles Neue, was aus dem Bundestag kommt, glänzt. Aber es gibt durchaus ein paar helle Momente. (Bilder: dpa, Pixelio, Text: I. Noé)
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