Freitag, 22. April 2005
Urteil gegen SAT.1: Schmidt-Show verliert Domain
Im Streit zwischen einem Webdesigner und SAT.1 um die Internetadresse schmidt.de hat der Sender den Kürzeren gezogen. Das Landgericht Hannover verurteile SAT.1 dazu, die Domain freizugeben. Geklagt hatte ein Webdesigner mit dem bürgerlichen Namen Schmidt.
Dem Kläger steht laut der Kammer das Recht an dem Domain-Namen zu, weil er mit Nachnamen Schmidt heißt. Das Namensrecht werde verletzt, weil ein Unbefugter seinen Namen nutze. Der Sender habe zwar Rechte an dem Namen "Harald Schmidt Show", aber nicht am bürgerlichen Nachnamen Schmidt. (AZ 9 O 117/04). Das Urteil ist keine große Überraschung. Das Recht am eigenen Namen wird bei Domainstreitigkeiten in der Regel hoch bewertet.
Harald Schmidt steht zwar längst bei der ARD unter Vertrag, im Internet sind die traurigen Reste seiner Show im "Unterschichten-Fernsehen" aber noch unter www.schmidt.de zu sehen. Das selbe gilt übrigens auch für www.harald-schmidt.de. Hier hätte der Entertainer selbst gute Chancen vorausgesetzt, er strengt ein Verfahren an.
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