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Die Mehrwertsteuer - alle Parteien reden momentan über ihre Erhöhung. Doch was bedeutet eine Erhöhung eigentlich für den täglichen Einkauf, für das Heizen oder für das Tanken? Und wussten Sie, dass es in Deutschland vier verschiedene Steuersätze gibt?
Auf forstwirtschaftliche Produkte werden zurzeit 5 Prozent Steuern erhoben. Schade eigentlich, ...
... denn diese Regelung betrifft nur pauschalisierende Forstwirte.
Die Steuer von 9 Prozent gilt bei landwirtschaftlichen Produkten, ...
... wie Gerste, ...
... Mais, ...
... und allgemein beim Obstanbau.
Auch die Nutzung und Zucht von Tieren ...
... sowie deren Erzeugnisse ...
... gehören zu den landwirtschaftlichen Produkten. Da diese Regelung allerdings nur für die Landwirte selbst gilt, haben Sie als Verbraucher davon nicht viel.
Für den Endverbraucher gelten die Steuersätze von 16 bzw. ermäßigten 7 Prozent. Wenn die Weinrebe also eigentlich als landwirtschaftliches Produkt gilt, ...
... schlägt der Fiskus beim fertigen Wein richtig zu: 16 Prozent müssen Sie für den edlen Tropfen berappen.
Biertrinker haben es da auch nicht leichter - auch sie sind mit 16 Prozent dabei.
Merkwürdig geregelt ist allerdings, dass der Steuersatz davon abhängt, wo Sie etwas trinken bzw. essen. In der Gaststätte ...
... oder am Imbiss fallen grundsätzlich 16 Prozent an ...
Wenn Sie ihre Wurst also beim Metzger kaufen und zu Hause genießen, zahlen Sie 7 Prozent Mehrwertsteuer.
Bestellen Sie hingegen bei Ihrem Lieblingsimbiss eine Wurst, zahlen Sie den vollen Steuersatz.
Noch dubioser ist die Regelung in Fastfood-Restaurants: Wenn Sie vor Ort essen, sind in Ihrem Bruttobetrag 16 Prozent enthalten, wenn Sie außerhalb essen, nur noch 7 Prozent.
Ihr eh schon arg gebeuteltes Portemonnaie merkt davon zunächst nichts - nur der Fastfood-Ladenbesitzer profitiert, wenn Sie außer Haus essen.
Um den Endverbraucher von dem so ungesunden Fastfood abzubringen, hat sich der Gesetzgeber etwas ganz Besonderes einfallen lassen: Brot und Brötchen werden nur mit 7 Prozent versteuert.
Wach und arbeitsfähig sollen die Deutschen ebenfalls sein: 7 Prozent auf Kaffee.
Eines muss man dem Fiskus lassen - er ist tierfreundlich. Hundefutter hat, obwohl schon 2003 eine Erhöhung auf 16 Prozent geplant war, nach wie vor den ermäßigten Steuersatz.
Mit Kleinkindern scheint es da schon anders zu sein, denn für Windeln muss tief in die Tasche gegriffen werden: 16 Prozent.
Falls Sie oder Ihre Kinder krank werden, haben Sie bisher beim Arzt nichts zu befürchten: 0 Prozent.
Bleibt nur zu hoffen, dass Sie keine Medikamente brauchen, denn in der Apotheke holen Sie die 16 Prozent wieder ein.
Schnittblumen, ...
... Bücher ...
... oder Zeitungen und Zeitschriften können Sie sogar ohne Reue verschenken: 7 Prozent.
Wer gerne schreibt, hat einen Grund zum Jubeln: 0 Prozent auf Briefmarken.
Sie sollten sich nur abgewöhnen, die Briefe auf dem PC zu schreiben. Denn falls Sie einen Neuen brauchen: 16 Prozent.
Selbst zu Hause ist keine Flucht vor der Mehrwertsteuer möglich. Sowohl Erdgas und Heizöl, ...
... als auch Strom liegen bei 16 Prozent.
Und glauben Sie bloß nicht, dass Sie sich zu Hause die teuren Getränke sparen können. Auf Leitungswasser werden immerhin noch 7 Prozent veranschlagt.
Auch warme Kleidung hilft nicht: Bei allen angeblichen Superschnäppchen bezahlen Sie den vollen Steuersatz.
Da soll noch jemand durchblicken ....
Wenn Sie bei all den Diskussionen um eine weitere Erhöhung auch das Gefühl haben, mal dringend an die frische Luft zu müssen, lassen Sie lieber das Auto stehen. Während beim Tanken der volle Steuersatz gilt, ...
... können Sie im öffentlichen Nahverkehr mit dem ermäßigten Steuersatz unterwegs sein.
Die Züge im Fernverkehr gehören allerdings nicht dazu.
Auch interessant: Der ermäßigte Steuersatz gilt auch für Fahrten mit dem Taxi ...
... und wenn Sie ganz dringend eine Abkühlung im Schwimmbad brauchen.
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