Die Mehrwertsteuer - alle Parteien reden momentan über ihre Erhöhung. Doch was bedeutet eine Erhöhung eigentlich für den täglichen Einkauf, für das Heizen oder für das Tanken? Und wussten Sie, dass es in Deutschland vier verschiedene Steuersätze gibt?Bild 1 von 40 Auf forstwirtschaftliche Produkte werden zurzeit 5 Prozent Steuern erhoben. Schade eigentlich, ...Bild 2 von 40 ... denn diese Regelung betrifft nur pauschalisierende Forstwirte.Bild 3 von 40 Die Steuer von 9 Prozent gilt bei landwirtschaftlichen Produkten, ...Bild 4 von 40 ... wie Gerste, ...Bild 5 von 40 ... Mais, ...Bild 6 von 40 ... und allgemein beim Obstanbau.Bild 7 von 40 Auch die Nutzung und Zucht von Tieren ...Bild 8 von 40 ... sowie deren Erzeugnisse ...Bild 9 von 40 ... gehören zu den landwirtschaftlichen Produkten. Da diese Regelung allerdings nur für die Landwirte selbst gilt, haben Sie als Verbraucher davon nicht viel.Bild 10 von 40 Für den Endverbraucher gelten die Steuersätze von 16 bzw. ermäßigten 7 Prozent. Wenn die Weinrebe also eigentlich
als landwirtschaftliches Produkt gilt, ...Bild 11 von 40 ... schlägt der Fiskus beim fertigen Wein richtig zu: 16 Prozent müssen Sie für den edlen Tropfen berappen.Bild 12 von 40 Biertrinker haben es da auch nicht leichter - auch sie sind mit 16 Prozent dabei.Bild 13 von 40 Merkwürdig geregelt ist allerdings, dass der Steuersatz davon abhängt, wo Sie etwas trinken bzw. essen. In der Gaststätte ...Bild 14 von 40 ... oder am Imbiss fallen grundsätzlich 16 Prozent an ...Bild 15 von 40 Wenn Sie ihre Wurst also beim Metzger kaufen und zu Hause genießen, zahlen Sie 7 Prozent Mehrwertsteuer.Bild 16 von 40 Bestellen Sie hingegen bei Ihrem Lieblingsimbiss eine Wurst, zahlen Sie den vollen Steuersatz.Bild 17 von 40 Noch dubioser ist die Regelung in Fastfood-Restaurants: Wenn Sie vor Ort essen, sind in Ihrem Bruttobetrag 16 Prozent enthalten, wenn Sie außerhalb essen, nur noch 7 Prozent.Bild 18 von 40 Ihr eh schon arg gebeuteltes Portemonnaie merkt davon zunächst nichts - nur der Fastfood-Ladenbesitzer profitiert, wenn Sie außer Haus essen.Bild 19 von 40 Um den Endverbraucher von dem so ungesunden Fastfood abzubringen, hat sich der Gesetzgeber etwas ganz Besonderes einfallen lassen: Brot und Brötchen werden nur mit 7 Prozent versteuert.Bild 20 von 40 Wach und arbeitsfähig sollen die Deutschen ebenfalls sein: 7 Prozent auf Kaffee.Bild 21 von 40 Eines muss man dem Fiskus lassen - er ist tierfreundlich. Hundefutter hat, obwohl schon 2003 eine Erhöhung auf 16 Prozent geplant war,
nach wie vor den ermäßigten Steuersatz.Bild 22 von 40 Mit Kleinkindern scheint es da schon anders zu sein, denn für Windeln muss tief in die Tasche gegriffen werden: 16 Prozent.Bild 23 von 40 Falls Sie oder Ihre Kinder krank werden, haben Sie bisher beim Arzt nichts zu befürchten: 0 Prozent.Bild 24 von 40 Bleibt nur zu hoffen, dass Sie keine Medikamente brauchen, denn in der Apotheke holen Sie die 16 Prozent wieder ein.Bild 25 von 40 Schnittblumen, ...Bild 26 von 40 ... Bücher ...Bild 27 von 40 ... oder Zeitungen und Zeitschriften können Sie sogar ohne Reue verschenken: 7 Prozent.Bild 28 von 40 Wer gerne schreibt, hat einen Grund zum Jubeln: 0 Prozent auf Briefmarken.Bild 29 von 40 Sie sollten sich nur abgewöhnen, die Briefe auf dem PC zu schreiben. Denn falls Sie einen Neuen brauchen: 16 Prozent.Bild 30 von 40 Selbst zu Hause ist keine Flucht vor der Mehrwertsteuer möglich. Sowohl Erdgas und Heizöl, ...Bild 31 von 40 ... als auch Strom liegen bei 16 Prozent.Bild 32 von 40 Und glauben Sie bloß nicht, dass Sie sich zu Hause die teuren Getränke sparen können. Auf Leitungswasser werden immerhin noch 7 Prozent veranschlagt.Bild 33 von 40 Auch warme Kleidung hilft nicht: Bei allen angeblichen Superschnäppchen bezahlen Sie den vollen Steuersatz.Bild 34 von 40 Da soll noch jemand durchblicken ....Bild 35 von 40 Wenn Sie bei all den Diskussionen um eine weitere Erhöhung auch das Gefühl haben, mal dringend an die frische Luft zu
müssen, lassen Sie lieber das Auto stehen. Während beim Tanken der volle Steuersatz gilt, ...Bild 36 von 40 ... können Sie im öffentlichen Nahverkehr mit dem ermäßigten Steuersatz unterwegs sein.Bild 37 von 40 Die Züge im Fernverkehr gehören allerdings nicht dazu.Bild 38 von 40 Auch interessant: Der ermäßigte Steuersatz gilt auch für Fahrten mit dem Taxi ...Bild 39 von 40 ... und wenn Sie ganz dringend eine Abkühlung im Schwimmbad brauchen.Bild 40 von 40