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"Beweismittel erfoltert"Mörder klagt in Straßburg

11.07.2005, 17:21 Uhr

Der verurteilte Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler zieht nach Informationen des Berliner "Tagesspiegel" vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Der verurteilte Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler zieht nach Informationen des Berliner "Tagesspiegel" vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Wie die Zeitung berichtet, hat er eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik eingereicht. Grund für die Klage sei die Folterandrohung gegen ihn nach seiner Festnahme.

Sein Anwalt schreibt der Zeitung zufolge in der Klage, bei dem Vorgang handele es sich "um die massivste in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands bekannt und beweisbar gewordene Verletzung des Menschenrechts und des Folterverbots". Die Verurteilung des Täters im Dezember 2004 in Frankfurt zu lebenslanger Haft basiere im Kern auf dem durch Gewaltanwendungen erpressten Geständnis. Eine "effektive Wahrnehmung der Verteidigungsrechte" sei nicht mehr möglich gewesen, nachdem die erdrückenden Beweise mit Folter erlangt worden waren.

Der damalige Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner hatte Magnus Gäfgen im Verhör mit Schmerzen bedrohen lassen, falls dieser das Versteck des von ihm am 29. September 2002 entführten Millionärssohns nicht nenne. Der elfjährige Jakob war zu dieser Zeit aber schon tot. Daschners Vorgehen löste eine bundesweite Diskussion um die Zulässigkeit von Folter aus.

Klageziel in Straßburg sei es, die Verurteilung Deutschlands zu erreichen, sagte Gäfgens Anwalt laut "Tagesspiegel". Deutschland habe "die Garantie des Folterverbots massiv verletzt". Weiter heiße es in der Schrift: "Durch eine massive Menschenrechtsverletzung wurde das Beweismittel erfoltert, das den gesamten Prozess bestimmte."

Gäfgen strebt der Zeitung zufolge keine Entschädigung an. Würde nach einer üblichen Bearbeitungsdauer von fünf Jahren seiner Beschwerde entsprochen, könne das nach Angaben des Anwalts zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens führen. Nur so sei im Sinne der Verteidigung das Urteil noch zu korrigieren. Außerdem könne der Spruch Auswirkung auf die tatsächliche Haftdauer haben.