Stallpflicht ab 1. März?Schutz vor Vogelgrippe
Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Insel Riems hat wegen steigender Vogelgrippegefahr eine erneute Stallpflicht für heimisches Geflügel ab dem 1. März empfohlen.
Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Insel Riems hat wegen steigender Vogelgrippegefahr eine erneute Stallpflicht für heimisches Geflügel ab dem 1. März empfohlen. Die Empfehlung resultiere aus der aktuellen Risikobewertung einer möglichen Einschleppung von Vogelgrippeviren, teilte das Institut am Mittwoch mit. Besondere Gefährdungsquellen stellten illegale Importe von lebendem Geflügel und Geflügelprodukten sowie der Vogelzug dar.
Eine Einschleppung des Grippevirus' vom Typ H5N1 über Zugvögel könne nicht ausgeschlossen werden, erklärte Institutspräsident Thomas Mettenleiter. Außerdem ließen sich für Deutschland anhand der Vogelzugrouten keine begrenzten Risikogebiete ausweisen, da die Routen überlappten. Zum bestmöglichen Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände empfiehlt das Institut daher eine erneute zweimonatige Aufstallung ab dem 1. März. Außerdem sollte zur Erkennung einer möglichen Einschleppung die Überwachung von Wildvögeln wieder intensiviert werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen zwar keine gemeldeten Fälle aus den Überwinterungsgebieten vor, ein Teil der Zugvögel überquert aber auf seinem Rückflug die betroffenen Gebiete in der Türkei, wie das Institut weiter mitteilte. Hier könnte es zu einem Kontakt mit infiziertem Geflügel und zur Infektion mit dem Virus kommen. Die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung von diesen Zugvögeln auf Hausgeflügel und Wildvögel könne nicht genau beziffert werden, erklärte Mettenleiter.
Das größte Einschleppungsrisiko geht der Einschätzung zufolge weiterhin von illegalen Importen von Geflügel und Geflügelprodukten aus den derzeit betroffenen Ländern Europas und Asiens aus. Wegen der Importverbote und Auflagen sei das Risiko der Einschleppung durch den legalen Handel grundsätzlich vernachlässigbar bis gering. Das Institut empfiehlt aber verstärkte Kontrollen des Waren- bzw. Reiseverkehrs, Deklarationspflicht auf EU-Ebene für Reisende aus den Ausbruchsländern sowie verstärkte Informationen der Reisenden zu den Einfuhrbestimmungen.