Zeitrahmen für FeststellungUrteil zur Invalidität
Invalidität muss bei einem Verletzten innerhalb von 15 Monaten nach einem Unfall ärztlich festgestellt worden sein. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden.
Invalidität muss bei einem Verletzten innerhalb von 15 Monaten nach einem Unfall ärztlich festgestellt worden sein. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Versäumt der Verletzte diese Frist, so wird die Unfallversicherung leistungsfrei. Als unerheblich werteten die Richter, ob der Betroffene die Frist schuldhaft versäumt hat oder nicht (Az.: 10 U 1155/03).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Verletzten gegen seine private Unfallversicherung ab. Der Kläger hatte eine monatliche Unfallrente in Höhe von knapp 1.700 Euro gefordert. Anlass war ein Unfall, bei dem er nach seinen Angaben eine Schulterverletzung erlitten hatte, die zu einer Teilinvalidität geführt habe. Allerdings hatte es der Kläger versäumt, innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall diese Verletzungsfolgen ärztlich feststellen zu lassen.
Vor diesem Hintergrund sah das OLG keine Möglichkeit, der Klage stattzugeben. Denn die Versicherungen hätten ein berechtigtes Interesse daran, dass Unfallfolgen möglichst zeitnah ärztlich festgestellt würden. Häufig sei nur dann eine zuverlässige Diagnose zu treffen, ob zwischen einem Unfall und den geltend gemachten Schäden ein Zusammenhang bestehe, heißt es in dem in der Zeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Urteil.