Freitag, 03. März 2006
Nazi-Kriegsverbrechen
BVerfG: Keine Entschädigung
Deutschland muss für Kriegsverbrechen des Naziregimes keinen Schadenersatz an Hinterbliebene zahlen. Eine Klage von vier Griechen wurde vom Bundesverfassungsgericht nach Angaben vom Freitag nicht zu einer Entscheidung angenommen. Schon der Bundesgerichtshof hatte zuvor die Forderungen wegen eines SS-Massakers in Griechenland in einem Grundsatzurteil abgewiesen. Nach Überzeugung beider Bundesgerichte lassen sich Ansprüche der Hinterbliebenen weder aus dem Völkerrecht noch aus deutschem Amtshaftungsrecht ableiten (AZ: 2 BvR 1476/03).
Die Eltern eines in Zürich lebenden Griechen und seiner drei Schwestern waren im Juni 1944 zusammen mit zahlreichen Bewohnern des griechischen Dorfs Distomo bei Delphi von einer SS-Einheit erschossen worden. Mit einer "Vergeltungsaktion" hatten die Soldaten nach einem Partisanenüberfall Rache an den daran unbeteiligten Zivilisten genommen und mindestens 217 Menschen getötet.
Nach Ansicht der Karlsruher Verfassungsrichter können allein Staaten, nicht aber Einzelpersonen Ansprüche aus einer Verletzung des Kriegsvölkerrechts - hier ging es um die Haager Landkriegsordnung -ableiten. Zudem habe sich Deutschland bereits durch Reparationen und Entschädigungen seiner völkerrechtlichen Verantwortung gestellt. "Bei aller prinzipiellen Unzulänglichkeit der Wiedergutmachung menschlichen Leids durch finanzielle Mittel ist dadurch -und mittels der internationalen und europäischen Zusammenarbeit -versucht worden, einen Zustand näher am Völkerrecht herzustellen", heißt es in der Begründung.
Nach Angaben von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste töteten die deutschen Besatzer in Griechenland bei "Vergeltungsmaßnahmen" im Zweiten Weltkrieg etwa 30.000 Menschen und zerstörten 460 Ortschaften. Deutschland hat nach einem Vertrag von 1960 bereits Reparationen in Höhe von 115 Millionen D-Mark (etwa 59 Millionen Euro) an Griechenland gezahlt und lehnt eine Entschädigung der Hinterbliebenen ab.
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