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Abschuss von Flugzeugen"Das wäre Landesverteidigung"

20.02.2006, 08:13 Uhr

Nach der Ablehnung des Luftsicherheitsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht versuchen Politiker, das Karlsruher Urteil in ihrem Sinne umzudeuten.

Nach der Ablehnung des Luftsicherheitsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht versuchen Politiker, das Karlsruher Urteil in ihrem Sinne umzudeuten. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz meint, dass bei Terrorangriffen aus der Luft die Regeln der Landesverteidigung gälten.

"Das Bundesverfassungsgericht hat ausschließlich über einen nichtkriegerischen Luftzwischenfall entschieden", sagte Wiefelspütz der "Welt". "Bei der Abwehr eines Terrorangriffs von außen, der sich mit polizeilichen Mitteln nicht abwehren lässt und der im Schadensausmaß einem herkömmlichen militärischen Angriff mit Soldaten gleichkommt, müssen die Regeln für die Landesverteidigung gelten."

"Eindeutig Landesverteidigung"

Sollte etwa ein Flugzeug im Ausland entführt und in Deutschland als Waffe benutzt werden, sei dies eindeutig Landesverteidigung. Auch der UN-Sicherheitsrat habe bei den Anschlägen vom 11. September 2001 ein Recht der USA anerkannt, sich militärisch zu verteidigen, und die NATO habe den Bündnisfall festgestellt. Dies bezog sich seinerzeit allerdings auf den Angriff der USA auf Afghanistan, nicht auf einen möglichen Abschuss von Passagierflugzeugen.

"Nur bei nichtkriegerischem Zwischenfall"

Wiefelspütz hält eine Grundgesetzänderung nicht unbedingt für erforderlich. "Für einen kriegerischen Luftzwischenfall gelten ausschließlich das Grundgesetz und das Völkerrecht, nicht das Luftsicherheitsgesetz. Die Karlsruher Richter haben den Einsatz der Bundeswehr zum Abschuss gekaperter Passagierjets, soweit unschuldige Menschen an Bord sind, zwar untersagt - aber eben nur bei einem nichtkriegerischen Zwischenfall."

Das Bundesverfassungsgericht hatte sein Urteil allerdings auch damit begründet, dass beim Abschuss einer entführten Maschine unschuldige Menschen gezielt getötet würden. Dies sei ein unzulässiger Eingriff in die Menschenwürde und das Recht auf Leben. "Der Schutz der Menschenwürde ist strikt und einer Einschränkung nicht zugänglich", sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.

Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) will das Karlsruher Urteil aus der vorigen Woche näher untersuchen, das den Abschuss unbemannter Flugzeuge und ausschließlich mit Terroristen besetzter Maschinen erlaubt, sofern das Grundgesetz geändert wird. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) geht davon aus, dass es Situationen geben kann, in denen Piloten der Bundeswehr von den Grundsätzen des Urteils aus Gewissensgründen abweichen könnten.