Anti-DiskriminierungsgesetzDer Streit hat ein Ende
Nach jahrelangem Hick-Hack ist der Weg für ein Anti-Diskriminierungsgesetz in Deutschland frei. Union und SPD einigten sich auf einen Kompromiss.
Der jahrelange Streit um ein Anti-Diskriminierungsgesetz in Deutschland ist beigelegt. Union und SPD einigten sich nach den Worten von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf ein Gleichstellungsgesetz, das über die Vorgaben der EU hinausgeht. Besonders geschützt werden sollen damit Behinderte, Alte sowie Homosexuelle bei täglichen Geschäften wie etwa der Buchung von Ferienreisen oder dem Mieten von Hotelzimmern.
Die EU-Richtlinie sah für das Zivilrecht lediglich den Schutz vor Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer Herkunft und Geschlecht vor. Die Union hatte sich lange gegen die Aufnahme von Kriterien wie sexueller Identität (Homosexualität) gewehrt. Die Einigung hatten die Koalitionsspitzen bei ihrer Ausschusssitzung am Wochenende erzielt. Zypries zufolge soll ein entsprechender Gesetzentwurf nun bis August umgesetzt werden.
"Guter Kompromiss"
"Der lange Weg führt jetzt zu einem guten Kompromiss", sagte Zypries zu dem Gesetzesvorhaben. "Ich bin umso mehr froh, dass wir eine Lösung gefunden haben, die auf Linie der SPD liegt", betonte die Sozialdemokratin. Zypries verwies darauf, dass nun die sexuelle Identität in die Regelung aufgenommen worden sei. Für das Arbeitsrecht sei zudem vereinbart worden, dass auch Betriebsräte ein Klagerecht erhalten sollten, falls sich einzelne Arbeitnehmer diskriminiert fühlten.
Im Gegenzug sei die SPD der Union bei der Frage der Religionszugehörigkeit entgegengekommen. So dürften die Kirchen ihre Mitarbeiter weiter weitgehend frei auswählen, dabei also etwa auf die Zugehörigkeit zur jeweiligen Konfession achten. Zudem solle die Gleichstellungs-Stelle dem unionsgeführten Familienministerium angegliedert werden.
EU hatte gedrängt
Zypries sagte, mit dem Gesetz würden die Menschen beim so genannten täglichen Massengeschäft geschützt. Dies bedeute aber nicht, dass beim Abschluss etwa von Lebensversicherungen das Gesetz zur Anwendung käme. Auch beim Vermieten von Wohnungen durch Privatleute würden die Diskriminierungsregeln nicht greifen.
Dagegen sei jetzt etwa geregelt, dass Männer über Versicherungsbeiträge an den Entbindungskosten der Frauen beteiligt würden. Versicherungen dürften diese Kosten nicht mehr allein den Frauen aufbürden, sagte Zypries.
Deutschland kommt mit dem Gesetz dem Drängen der EU nach. Bereits in der vorherigen Wahlperiode hatten SPD und Grüne einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aber vom unionsdominierten Bundesrat gestoppt wurde.