Donnerstag, 21. April 2005
Abstimmung über EU-Verfassung: Gauweiler droht mit Karlsruhe
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler will mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts die für Mai geplante Abstimmung im Bundestag zur EU-Verfassung verhindern und eine Volksabstimmung erzwingen. In der eigenen Partei stieß er mit seinem Vorstoß auf Kritik.
Gauweiler teilte mit, er habe Bundestagspräsident Wolfgang Thierse schriftlich aufgefordert, die für den 12. und 13. Mai geplante zweite und dritte Lesung des Zustimmungsgesetzes zur EU-Verfassung von der Tagesordnung des Parlaments zu nehmen. Zudem habe er eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht beantragt. Mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung solle dem Bundestag außerdem untersagt werden, über das Zustimmungsgesetz zu beschließen, bevor das Bundesverfassungsgericht darüber entschieden habe.
In Schreiben vertritt Gauweiler die Ansicht, die Zustimmung des Bundestags zu dem EU-Vertrag übersteige die Kompetenzen des Parlaments. "Ein derartig weit reichendes Verfassungsgesetz kann nur auf einem Referendum des Deutschen Volkes über ein neues Verfassungsgesetz beruhen", betonte Gauweiler. Letztlich handele es sich nicht um eine normale Grundgesetzänderung, sondern um die "Ersetzung und Verdrängung des Rangs des Grundgesetzes durch ein anderes strukturiertes und verfasstes Systemkonzept". Darüber müsse das deutsche Volk abstimmen.
Widerstand in eigenen Reihen
In seiner Partei stieß der CSU-Politiker auf Ablehnung. Der CSU-Europaabgeordnete Joachim Wuermeling bezeichnete Gauweilers Kritik als "Irrläufer". In der CSU gebe es eine breite Unterstützung für die neue Bürgerverfassung.
FDP-Antrag abgeschmettert
Die FDP-Rechtsexpertin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte den Alleingang zum Stopp der EU-Verfassung. Die FDP halte den Verfassungsvertrag für verfassungskonform und die Aktion Gauweilers für populistisch. Gleichwohl tritt auch die FDP für ein Referendum zur Verfassung der Europäischen Union ein. Allerdings sprach sich der Bundestag am Donnerstagabend mit großer Mehrheit gegen eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung aus: Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen und dem Großteil der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt.
Bundestag und Bundesrat wollen die EU-Verfassung im kommenden Monat verabschieden. In beiden Häusern benötigt das neue Grundgesetz für die Europäische Union eine Zwei-Drittel-Mehrheit. In Frankreich wird es Ende Mai ein Referendum über das Dokument geben. Der Ausgang gilt als offen. Damit die EU-Verfassung in Kraft treten kann, benötigt sie jedoch die Zustimmung aller 25 Mitgliedsländer.
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