Montag, 09. Mai 2005
Neuordnung bei Unterhalt: Kinder gehen vor
Die Unterhaltsansprüche von Kindern sollen künftig Vorrang vor anderen Forderungen haben. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) legte in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Bislang standen die Ansprüche von Kindern mit denen von geschiedenen oder gegenwärtigen Ehegatten lediglich gleich.
Wenn in Zukunft das Geld des Unterhaltspflichtigen nicht für alle Unterhaltsberechtigten ausreicht, sollen zunächst die Kinder die ihnen zustehende Summe voll erhalten. Erst danach würde Geld an die geschiedene Frau gezahlt werden müssen.
Gerichte sollen zudem die Unterhaltsansprüche Geschiedener eher befristen oder der Höhe nach begrenzen können. Nach bisheriger Rechtslage wird einem geschiedenen Ehegatten Arbeitsaufnahme nicht zugemutet, so lange das Kind nicht acht Jahre alt ist. Dies soll sich nun ändern: Familiengerichten soll mehr Flexibilität bei der Bemessung des so genannten Betreuungsunterhalts eingeräumt werden. Insbesondere geschiedene Frauen würden dann eher gezwungen werden können, sich eine Beschäftigung zu suchen.
Dagegen soll die Stellung der nicht verheirateten Mütter verbessert werden. Insgesamt will Zypries auf die geänderte Lebenswirklichkeit von Familien in Deutschland reagieren. Die Zahl der Ehescheidungen ist in den letzten zehn Jahren um über 36 Prozent gestiegen. Außerdem seien immer mehr Mütter mit minderjährigen Kindern heute berufstätig.
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